Hallo zusammen,
mal angenommen es gibt eine Person die Interesse an einem Auto hatte.
An den Verkäufer schreibt diese Person, sie „würde das Auto nehmen“ aber „vorher noch ein paar Dinge besprechen“ (Preisverhandlungen).
Ist diese Person damit einen verpflichtenden Kaufvertrag eingegangen? Weiterhin hat die Person dem Verkäufer mitgeteilt, dass er das Auto NICHT reservieren soll (leider nur telefonisch und daher ohne Beweiskraft). Die Person hat dem Verkäufer aber per SMS mitgeteilt, dass er das Auto an einen möglichen anderen Interessenten verkaufen kann.
Irgendwelche Ideen oder Paragraphen?!
Mfg
Jackaroo
Hallo Dea,
könntest Du / könnten Sie noch ein paar Infos hinzufügen? 
Wieso ist kein Vertrag zu stande gekommen?
Mfg
Jackaroo
Hallo Dea,
könntest Du / könnten Sie noch ein paar Infos hinzufügen? 
Wieso ist kein Vertrag zu stande gekommen?
Weil dazu zwei Willenserklärungen nötig sind - oder eben entsprechendes Verhalten.
Der Käufer sagt, dass er (zu bestimmten Konditionen) kaufen will, der Verkäufer sagt, dass er den Gegenstand an den Käufer verkaufen will.
könntest Du / könnten Sie noch ein paar Infos hinzufügen? 
Wieso ist kein Vertrag zu stande gekommen?
Es fehlt eine Einigung über die wesentlichen Vertragsbestandteile.
http://de.wikipedia.org/wiki/Essentialia_negotii
Außerdem hat der Interessent ja zu erkennen gegeben, dass er gern verhandeln möchte, was man nur dahin verstehen kann, dass er noch nicht festgelegt ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Auslegung_(Recht)
Vielen Dank für die Links.
Welcher Absatz/Abschnitt ist denn bei „Auslegung (Recht)“ wichtig oder entscheidend für diesen Fall?
Mfg
Jackaroo
Ganz einfache Erklärung, aber ohne §§
Hallo
An den Verkäufer schreibt diese Person, sie „würde das Auto nehmen“ aber „vorher noch ein paar Dinge besprechen“ (Preisverhandlungen).
Wenn ich dir sage: „Ich würde dich besuchen, wir müssen aber vorher noch über den Zeitpunkt sprechen.“ - Haben wir dann eine Verabredung? Fängst du dann schon mal an, Kaffee zu kochen?
Ein fester Kaufpreis ist ziemlich wesentlich für einen gültigen Kaufvertrag, ebenso wie ein bestimmter Zeitpunkt für eine Verabredung.
Weiterhin hat die Person dem Verkäufer mitgeteilt, dass er das Auto NICHT reservieren soll (leider nur telefonisch und daher ohne Beweiskraft).
Die Person muss ja auch nicht beweisen, dass es keinen Kaufvertrag gibt. Ich kann zum Beispiel auch nicht beweisen, dass ich dieses Auto nicht kaufen wollte. Muss ich es jetzt kaufen?
Viele Grüße