Ist In-Character-Avatar HP Impressumspflichtig?

Hallo,

ich spiele ein Online-Rollenspiel, textbasiert.
Dies ist international vernetzt und die Community sehr aktiv, selbst Zusatzangebote zu entwerfen. So haben auch wir eine „Schule“ entworfen und um diese zu steuern - Klassenübersichten, Lehrer etc. - haben wir eine Homepage aufgelegt. Also rein zur Verwaltung und Organisation, die optisch was netter ist als eine Google Docs Datei.

Die Seite hat keine eigene Domäne, der Anbieter, Weebly, hat seinen Sitz in den USA.

Nun sind alle auf diesen Seiten benannten „Personen“ Avatare dieses Spiels und auch wir, die Begründer, würden nur ungerne unsere richtigen Namen angeben - Datenschutz ahoi. Nicht zuletzt um annonyme Belästigungen von Spielern im „realen Leben“ zu vermeiden, aber auch, damit es nicht mit der Berufsebene kollidiert.

Wie verhält es sich hier aber mit der Impressumspflicht?

Name, Adresse etc sind doch schon sehr…vertraulich bei sowas. Wir ziehen daraus keinerlei Erlöse, weder primär noch sekundär, sind also strikt nicht-kommerziell. Es ist einfach ein Hobby, das der Spielcommunity zu Gute kommt.

Kann man in einem solchen Fall nur auf die Avatare verweisen und den Hinweis, dass das alles nur RolePlay ist? Und in diesem Sinne „privat“, da nur für die Spielgemeinschaft gedacht?

Wie ist hier die Rechtslage? Läuft das in der Tat als geschäftsmässig? Die Meinungen scheinen hier auseinander zu gehen, ob der kommerzielle Nutzen ausschlaggeben ist (nicht! die Gewinnabsicht) oder nur, ob dauerhaft am Netz oder nicht.

Hallo Evene,

du nennst deine Antwort bereits selbst:
„Läuft das in der Tat als geschäftsmässig? Die Meinungen scheinen hier auseinander zu gehen, ob der kommerzielle Nutzen ausschlaggeben ist (nicht! die Gewinnabsicht) oder nur, ob dauerhaft am Netz oder nicht“

Die Seite ist dauerhaft im Netz, daher ist diese auch impressumspflichtig. Der Inhalt ist dabei egal - das ist die Falle, da durch diese Definition auch die private Urlaubsseite impressumspflichtig ist.

Allerdings gilt das nur für das deutsche Recht. Wie es in USA (da der Betreiber ja in USA sitzt) aussieht, weiß ich nicht und sollte daher dort an geeigneter Stelle erfragt werden.

Grüße,
Steffen

union-web [web]services
http://www.union-web.de

ich dachte der Standort des Betreibers spielt keine Rolle mehr?

Aber gut, das wäre ggf. ein Hintertürchen. Wir fragen dort nochmal nach. Die sollten es im Zweifelsfall wissen.

hm…ich bin mir bei der Dauerhaftigkeit nicht so sicher, aber das ist wohl die Rechtslage ebenfalls nicht, was im Zweifelsfall ungünstig ausgeht:

Zitat:
Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung trifft nach § 6 Satz 1 TDG alle Anbieter „geschäftsmäßiger Teledienste“. Der Begriff „Teledienst“ ist sehr weit gefasst, so dass im Prinzip jede Internetpräsenz ein Teledienst im Sinne des TDG ist, sofern sie nicht als Mediendienst im Sinne des Mediendienststaatsvertrages (MDStV - Anm.: Die Informationspflichten sind seit seit dem 1.7.2002 in § 10 MDStV geregelt) einzuordnen ist. Bedauerlicherweise hat es der Gesetzgeber versäumt, näher zu definieren, wann ein Teledienst als „geschäftsmäßig“ im Sinne von § 6 TDG einzuordnen ist, um auf diese Weise den Anwendungsbereich der Pflicht zur Anbieterkennzeichnung sinnvoll einzugrenzen. Der Gesetzgeber spricht in der Gesetzesbegründung davon, dass jede nachhaltige Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht als geschäftsmäßig einzuordnen ist. Lediglich private Gelegenheitsgeschäfte sollen vom Anwendungsbereich ausgeschlossen werden. Letztlich ist jede Internetseite auf Dauer angelegt und damit nachhaltig, so dass dieses Kriterium nicht weiterhilft. Richtigerweise sollte man darauf abstellen, ob die Homepage im Zusammenhang mit einer unternehmerischen Tätigkeit im Sinne von § 14 BGB steht und dabei auf den Gesamtcharakter abstellen. Es ist allerdings zu befürchten, dass Teile der Rechtsprechung unter Berufung auf die Gesetzesbegründung lediglich auf die Nachhaltigkeit des Handelns abstellen und sehr schnell ein geschäftsmäßiges Handeln bejahen werden.

Hallo Evene,

Ich muss sagen mir fällt es schwer deine Situation vorzustellen aber es gibt ja die sogenannten Grund-Bestimmungen. Diese schreiben nur eine Impressums-pflicht vor, wenn eine Seite kommerziell genutzt wird. (Also wenn ihr damit Geld verdienen wollt.) Ich verstehe natürlich das du deine Adresse nicht öffentlich machen willst, aber das ist in diesem Fall Pflicht. Ich selbst betreibe eine Ich-AG. Das heißt, auch ich musste meine Adresse öffentlich machen.

Da es sich hier um eine sehr spezielle Frage handelt, kann ich dir auch nicht mehr sagen.

Nur ein Tipp noch. Versuch mal bei deinem Anbieter nachzufragen und informiere dich ob du vlt. schon ein Gewerbe benötigst.

Hoffe ich konnte dir helfen.

Lg
Christian

Sorry, die Frage ist schon sehr spezifisch und daher kann ich diese auch nicht fundiert und rechtlich korrekt beantworten.

Hallo Evene,

sorry, aber da kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

Viel Erfolg noch.
Gruß
Delle

Ein Gewerbe?!

Also nochmal, wir sind rein nicht-kommerziell. Das Rollenspiel ist textbasiert und diese „Schule“ die wir über die Homepage aufziehen, ist von der Community für die Community. Dort werden rein organisatorische Dinge gespiegelt (wie Klassenzusammenstellung, AGs, Ansprechpartner etc.)

Wir stehen auch in keinerei Verhältnis zum Spielebetreiber selbst.

Wir betreiben diese Schule „In-Character“. Also als unsere Avatare im Spiel. Ebenso sind alle Lehrer und Schüler rein „In-Charakter“. Sozusagen keine reelen Nutzer im eigentlichen Sinne.

Hallo,

da ich kein Jurist bin, kann ich hier auch keine verbindliche Antwort geben.
Meines Wissens nach ist es aber so, dass jede Seite nach deutschem Recht impressumspflichtig ist. Ich würde hier auf jeden Fall einen Internetjuristen zu Rate ziehen!

GG

Hallo Evene,

Jetzt habe ich es (glaub ich jedenfalls) verstanden was du meinst. Da ihn kein Geld macht ist ein Gewerbe nich nötig. Da ihr aber als Gemeinschaft arbeitet ist es schwer zu entscheiden ob hier eine Impressumspflicht besteht.

Ich würde euch folgendes empfehlen: Der Projektleiter sollte seine Daten ins Impressum schreiben und einen Vermerk darunter setzten, der aussagt das bei einem Missbrauch der Adresse Juristische Schritte folgen.

Wenn ihr nicht ganz wisst wie ein Impressum aufgebaut ist seht euch doch das Impressum meiner Firma an.

www.arbotal.de.to > Impressum

Wie gesagt, würde ich es euch empfehlen wenn ihr ein Impressum anlegt. Offenheit gehört zum Internet halt dazu. (Ich brauche nur Vor- und Zuname und kann sämtliche Daten abrufen. Kann fast jede Firma)

Hoffe ich habe deine Frage damit beantwortet.

Falls nicht, zögere nicht mich zu fragen.

vielen Dank. Wir werden es nun über einen Treuhänder laufen lassen. Nach Konsultation 3er Anwälte ist die Sachlage hier nicht eindeutig, da nicht klar geschäftsmässig, aber auch nicht privat.

Bei dieser Frage kann ich leider keine Hilfe geben.

Sorry für die verspätete Antwort!
Zu rechtlichen Dingen kann, will und darf ich keine Aussagen treffen.
MV