Mein Vermieter hat angekündigt bei mit die gesetzlich vorgeschriebene Rauchwarnmelder installieren zu lassen.Ist es auch Vorschrift wegen der Kochdünste
die beim Kochen und bruzzeln entstehen in der Küche.Eine Dunstabzugshaube habe
ich aus Geräuschgründen und wegen bedenken der Brandgefahr nicht.Die Geräte sowie Mikrowelle, Toaster, Kaffeemasch ect. sind mit einen Schalter deaktiviert und werden bei gebrauch aktiviert.
Ich kann mir vorstellen daß durch Kochschwaden es zum auslösen der RWM kommen kann. Deshalb die Frage,ist eine installation in der Küche gesetzlich vorgeschrieben ?
Giebt es dazu einen Pharagrafen wo man einsehen kann ?
Kein Rauchwarnmelder in der Kueche.
Mit einem Rauchmelder in der Küche wirst du eh kein Spaß haben.
Das richtige Produkt in diesem Fall ist ein Wärme bzw. Hitzemelder der nur Temperatur (55°C + 60°C) und nicht auf Rauch anschlägt.
Zur Gesetzeslage gibt es je nach Bundesland Unterschiede.
Und Land.
Ich hatte eine Küche, wo der Rauchmelder direkt neben der Abzugshaube montiert war.
Glücklicherweise hatte mir der Hausmeister gezeigt wo ich die Gaszufuhr vom Ofen wieder freischalten konnte (die mit dem Rauchmelder gekoppelt war) nachdem er einmal ca. 80 km fahren musste.
Blöd war nur dass das Teil nach 3 Minuten die „vigili del fuoco“ in Marsch setzte, wenn nicht resettet wurde. Hausmeister hatte zuvor angerufen und erklärt was los ist.
Wie oft ich im Keller war um das Ding wieder zu resetten weiß ich heute nicht mehr.
Lustig wars es als die Teilnehmer Steaks wünschten. Ich erfüllte den Wunsch, aber es musste ein Teilnehmer in der Küche sein um gegebenenfalls in den Keller zu flitzen.
Somit, ein Rauchmelder in der Küche in völliger Quatsch, auch wenn er weder mit Feuerwehr ruft noch irgendwas abschaltet.
Ging mir bei einer Freundin ähnlich. Man achtet in der Regel ja nicht darauf welcher Melder an der Decke montiert ist:
- Speck angebraten und los ging das Konzert. Wir haben uns mächtig erschrocken. Die Antwort von Ihr:
„Eigentlich koche ich hier fast nie etwas, deswegen ist mir das noch nie aufgefallen“…
ja, s. http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-BauOBW2010V4IVZ-jlr-BauOBW2010V1IVZ-jlr-BauOBW2010V2IVZ-jlr-BauOBW2010V3IVZ
dort § 15 Abs. 7
Auch ohne Gruß
und heute ist es deine …
N E I N
Nur in „Aufenthaltsräumen“, d.h. Räume in denen man schläft.
Und zusätzlich in den Fluren davor, über die man zur Haustür gelangt.