Folgender Fall: Vor einigen Jahren ist meine Mutter plötzlich gestorben. Sie hat ein Grundstück mit Immobilien hinterlassen. Mein Vater hat damals einen Erbschein ausstellen lassen, wo wir als Erbengemeinschaft jeweils zu 50 % die Immobilie geerbt haben, d.h. beide stehen im damaligen Erbschein. Dies wurde auch im Grundbuch so eingetragen. Jetzt ist mein Vater gestorben. Ich bin der einizige Sohn und von der gesetzlichen Folge der Erbe. Ein Testament hat mein Vater nicht erstellt, aber zu Lebzeiten eine Vorsorgevollmacht (nicht beglaubigt durch einen Notar) und eine Generalvollmacht bei der Bank erstellt. Ich komme an die Konten, aber die Bank sagte schon, dass sie einen Erbschein benötigten, um die Konten auf mich umzuschreiben. Wollte mir die Gebühr beim Amtsgericht trotzdem gerne sparen. Daher die Frage, ob in meinem Fall ein neuer Erbschein überhaupt erforderlich ist? Für ein paar Tips wäre ich dankbar.
Die Bank sagt JA, also was willst Du dem entgegen halten ?
Muss ja nicht richtig sein, aber wie gesagt, was willst Du machen ?
Willst Du vor Gericht gehen und die Bank verklagen ?
Müssest Du nicht sowieso einen neuen Erbschein beantragen um das Haus auf dich allein umzuschreiben ?
Das Vater verstorben ist kann man mit Urkunde belegen, aber doch nicht ob Du auch tatsächlich Erbe geworden bist.
MfG
duck313
Im Falle der Bank gibt es sogar ein Gerichtsurteil des BGH, dass dies nicht unbedingt erforderlich ist. Habe meinen Sachbearbeiter die Dinge gerade mal geschickt. Die meisten kennen das nicht.