Nehmen wir einmal an ich fühle mich auf den Schlips getreten von einigen Personen und möchte denen einen kleinen Brief schreiben, in dem ich allerdings niemanden beleidige, sondern eher Sätze wie „Sie scheinen mir aber ein ganz schlauer zu sein“ oder „ich bin von Ihrer herausstechenden Intelligenz in höchsten Maßen beeindruckt“ verwende. Bis hier hin dürfte das doch alles voll okay sein, oder? Gehen wir jetzt einen Schritt weiter und fragen die Personen etwas, wie zum Beispiel „Sind Sie eigentlich noch ganz dicht“ oder „Kann es sein, dass man Sie als Kind zu heiß gebadet hat“… Ich meine, ich habe ja keine Aussage gemacht, sondern lediglich eine Frage gestellt, und fragen wird ja wohl noch erlaubt sein, oder? Last but not least käme dann das Verfluchen… Unerheblich ob man daran glaubt oder nicht, ist es gesetzlich verboten jemandem irgend etwas zu wünschen wie zum Beispiel Unglück für den Rest des Lebens oder gar einen schmerzvollen Tod?
So etwas in der Art würde ich jedenfalls gerne schreiben… Und, darf ich das rein gesetzesmäßig ohne dafür belangt werden zu können? Und gibt es da irgendwelche Ausnahmen zwischen Personen wie dem Briefträger oder nem Richter?
Das war’s auch schon. Wäre fein wenn sich Leute melden, die davon Ahnung haben und nicht bloße Vermutungen anstellen oder mich fragen, ob ich noch ganz dicht bin