Ist Ironie, etwas fragen und verfluchen strafbar?

Nehmen wir einmal an ich fühle mich auf den Schlips getreten von einigen Personen und möchte denen einen kleinen Brief schreiben, in dem ich allerdings niemanden beleidige, sondern eher Sätze wie „Sie scheinen mir aber ein ganz schlauer zu sein“ oder „ich bin von Ihrer herausstechenden Intelligenz in höchsten Maßen beeindruckt“ verwende. Bis hier hin dürfte das doch alles voll okay sein, oder? Gehen wir jetzt einen Schritt weiter und fragen die Personen etwas, wie zum Beispiel „Sind Sie eigentlich noch ganz dicht“ oder „Kann es sein, dass man Sie als Kind zu heiß gebadet hat“… Ich meine, ich habe ja keine Aussage gemacht, sondern lediglich eine Frage gestellt, und fragen wird ja wohl noch erlaubt sein, oder? Last but not least käme dann das Verfluchen… Unerheblich ob man daran glaubt oder nicht, ist es gesetzlich verboten jemandem irgend etwas zu wünschen wie zum Beispiel Unglück für den Rest des Lebens oder gar einen schmerzvollen Tod?

So etwas in der Art würde ich jedenfalls gerne schreiben… Und, darf ich das rein gesetzesmäßig ohne dafür belangt werden zu können? Und gibt es da irgendwelche Ausnahmen zwischen Personen wie dem Briefträger oder nem Richter?

Das war’s auch schon. Wäre fein wenn sich Leute melden, die davon Ahnung haben und nicht bloße Vermutungen anstellen oder mich fragen, ob ich noch ganz dicht bin :wink:

Hallo!

Ich meine, ich habe ja
keine Aussage gemacht, sondern lediglich eine Frage gestellt,

Wenn Dir jemand den berühmten Mittelfinger zeigt, hat der dann eine Aussage gemacht, oder hat der nur einen Finger, eben den mittleren, gezeigt?
Entscheidend ist wie es verstanden werden muss, nicht, wie es formuliert wird. Und die Frage, ob man noch ganz dicht sei, beinhaltet die Aussage, dass es Grund zu der Annahme gibt, dass die Person eben nicht ganz dicht zu sein scheint. Das wiederum beinhaltet die Kundgabe von Gering- oder Missachtung, das wiederum erfüllt den Tatbestand der Beleidigung.
Zu guter letzt würde ich meine Energie in einem wirklichen Fall eher auf die Frage verwenden, wie man den eigenen Standpunkt vernünftig darlegen kann, anstatt mich vorher zu informieren, wie ich jemanden möglichst legal kränken kann.

Gruß,

Florian.

Hallo, Agi,

Es wird offenbar wieder einmal Zeit für ein Gedicht!

Briefe, die ihn nie erreichten
Ein Mensch denkt oft mit stiller Liebe
an Briefe, die er gerne schriebe.
Zum Beispiel: „Herr! Sofern Sie glauben,
Sie dürften alles sich erlauben,
so teil ich Ihnen hierdurch mit,
dass der bewusste Eselstritt
vollständig an mir abgeprallt -
das weitere sagt mein Rechtsanwalt!
Und wissen Sie, was Sie mich können? …“
Wie herzlich wir dem Menschen gönnen,
an dem, was wir nie schreiben dürfen,
herumzubasteln in Entwürfen.
Es macht den Zornigen sanft und kühl
und schärft das deutsche Sprachgefühl.
[Eugen Roth]

Gruß
Eckard