ich möchte meinem Freund (Jäger) zu Weihnachten ein Leatherman kaufen, was er nicht nur zur Jagd sondern auch privat mit sich führen kann. Mein favorisiertes Multitool enthält ein ausklappbares Messer mit einer Klingenlänge von 6,6cm. Die Klinge lässt sich durch die Schwerfälligkeit nicht mit einer Hand rausziehen (außer man ist Chuck Norris).
Um mich und ihn nicht angreifbar zu machen, habe ich vorab ein wenig recherchiert und bin dabei auf den § 42a WaffG gestoßen.
Dementsprechend habe ich es so verstanden, dass mein Freund das Leatherman während der Jagd und auch privat führen darf, da man das Messer nicht mit einer Hand ausklappen kann, sondern beide Hände benötigt.
Einhand-Messer sind die typischen Springmesser. Ein Knopfdruck und durch Federkraft springt Klinge in Gebrauchslage.
Es gibt auch welche, die Taschenmesser ähnlich aussehen, wo aber die Klinge mit Daumen rausgeholt werden kann(1 Hand nur erforderlich)
Solche Messer sind ganz unabhängig von Klingenlänge verboten !
Das Kombiwerkzeug von Leatherman ist m.E. von anderer, erlaubter Bauart.
Diese Multitool- Dinger können oft „alles“, aber nichts richtig.
Kauf bloss nicht so ein Teil, was sich als „Kombizange“ umklappen lässt oder gar einen „Hammer“ dran hat.
Gegen ein ordentliches Taschenmesser mit ein paar Zusatztools ist sicher nichts einzuwenden.
Ich bin ein Fan von „Schweizer“ Taschenmessern; insbsondere von der "111"er Serie mit einrastender Klinge. Ich habe selber seit Jahren das „Herkules“ und es hat mir oft gute Dienste geleistet.
Für „immer dabei“ und für die Arbeit (auf der Baustelle) in der Hosentasche das Modell „Rucksack“ (mir ist die Säge wichtig).
PS: Das beste Messer nützt nichts, wenn man es nicht dabei hat.
nö. lieber was gescheites von victorinox. besser und billiger.
es gibt bei beiden natürlich nicht nur eine variante. mit preisen von unten bis ganz oben. also vorher abklären, auf welche werkzeuge es dem empfänger wirklich ankommt.