in D wird ein Todesfall dem jeweils zuständigem Standesamt
gemeldet, letzter Wohnort müsste daher bekannt sein. Bei
berechtigtem Interesse kann eine bekannte Adresse als
Ausgangspunkt herhalten und von dort Schritt für Schritt
weiter verfolgt werden.
Im Ausland dürfte die Meldung des Todesfalls von der örtlich
zuständigen Behörde dem nächstgelegenen deutschen
Konsulat/Botschaft gemeldet werden.
Hallo Anja und P^P,
danke für eure Gedanken und Mühen.
Irgendwie juristisch berechtigtes Interesse besteht nicht. Einfach mitmenschliches Interesse was aus jmdn. geworden ist, den man jahrelang kennt, mit ihm schon oft zusammen malocht hat, sich in der Stammkneipe traf und scwupps, auf einaml taucht der nicht mehr auf.
Und man weiß halt das was man so weiß von einer guten Bekanntschaft im Lauf der Zeit. Daß so ungefähr Zeitgleich ihn seine langjährige Freiuundin bei der er unangemeldet wohnte vor die Tür gesetzt hat, wohl sein bester Freund in Spanien sich das Leben nahm weil den wohl da einer ausnahm bei einer gemeinsamen Kneipe dort in Spanien.
Beruflich lief es auch unheimlich schlecht.
Dazu noch Äußerungen wie ich muß weg, ich muß da raus, ich halt das nicht mehr aus…
Und ich, äh ich hätte bei dem angenommenen Fall gemäß 1129, wenn ich da nachforsche würde, bei den Eltern angerufen, wo er übrigens immer die ganze Zeit gemeldet ist obwohl er quasi nie dort ist/war und die hätten ja wohl Meldung erhalten, wenn da das Standesamt oder Bürgeramt irgendwelche Informationen erhalten hätte.
Und angenommerweise hätte ich dann auch alle angerufen, von denen ich weiß daß sie ihn kennen, manche auch schon viele länger (Jugendzeit) und besser als ich. Wenn die angenommererweise auch nix wissen seit vielen Monaten, tja nun, dann gibt es wohl nur eine Möglichkeit, er hat sein bisheriges leben beendet.
Entweder total oder aber Pass wegschmeißen und woanders vollkommen neu anfangen.
Okay, wie auch immer, Anfrage hier ist beantwortet, danke.
Gruß
Reinhard