Ist Kauf gültig bei unerlaubtem Sonntagsgeschäft?

Guten Tag,
Angenommen man unterschreibt einen Vertrag in einem offenen Verkaufladen am Sonntag und stellt später fest, dass dieser verkaufsoffene Sonntag gar nicht genehmigt war.

Ist der Vertrag im Zweifelsfall (z.B. vor Gericht) dann ungültig? … oder kann der Käufer von diesem Vertrag komplett zurücktreten?

Hallo,

Angenommen man unterschreibt einen Vertrag in einem offenen
Verkaufladen am Sonntag und stellt später fest, dass dieser
verkaufsoffene Sonntag gar nicht genehmigt war.

Ist der Vertrag im Zweifelsfall (z.B. vor Gericht) dann
ungültig? … oder kann der Käufer von diesem Vertrag komplett
zurücktreten?

das sind zwei Paar Schuhe. Der Kaufvertrag ist gültig, aber ggf. begeht der Verkäufer eine Ordnungswidrigkeit.

Gruß

S.J.