Hallo zusammen,
wenn ich Hausrat, den ich für private Zwecke nutze, im Keller lagere ist der doch versichert. Wenn ich aber im Südstern Bedingungswerk 3 und $ 10 VHB nachschaue ist der Keller nicht als Versicherungsort aufgeführt.
Wo geht hervor, dass der Keller zum V.Ort gehört?
Ich danke schon einmal im Voraus.
Hallo,
er gehört dazu wenn du ihn alleine benutzt.
Also abschließbar ist.
Gruß Anno
zusammen,
wenn ich Hausrat, den ich für private Zwecke nutze, im Keller
lagere ist der doch versichert. Wenn ich aber im Südstern
Bedingungswerk 3 und $ 10 VHB nachschaue ist der Keller nicht
als Versicherungsort aufgeführt.
Wo geht hervor, dass der Keller zum V.Ort gehört?
Ich danke schon einmal im Voraus.
Hallo Alex,
dies ergibt sich aus entsprechender Anwendung von § 10 VHB 92. Die neueste Fassung liegt mir leider nicht vor.
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein benannte Wohnung. Der eigene und vor allem auch abschließbare Keller gehört mit zur Wohnung.
Gruß
Marco
PS: Gemeinschaftskeller gilt nur für Waschmaschine/Trocker aufgrund der manchmal zwingenden baulichen Trennung.
Haaaaallo Marco,
dies ergibt sich aus entsprechender Anwendung von § 10 VHB 92.
Die neueste Fassung liegt mir leider nicht vor.
Macht nix!!*grins* Mir auch nicht!!
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein benannte
Wohnung. Der eigene und vor allem auch abschließbare Keller
gehört mit zur Wohnung.
Tja und wo steht es nun??. Ich habe dies nur im Vertrag gefunden. das heißt der Versicherer ist hier frei in seiner Gestaltung und Auslegung?? Kann sein, oder gab es eine Grundsatzentscheidung in dieser klar geregelt wurde, das eine angemeitete Wohneineinheit auch einen Keller umfassen darf und dieser durch das Benutzungsverhältnis mit zum Versicherungsort gehört.
PS: Gemeinschaftskeller gilt nur für Waschmaschine/Trocker
aufgrund der manchmal zwingenden baulichen Trennung.
Das ist z. Bsp. klar im § 10 geregelt Absatz haste nich gesehen!! Ich versuch mal was in Erfahrung zu bringen.
Viele Grüße und schönen Feierabend.
Martin
Hallo Martin,
doch, das mit dem Gemeinschaftskeller hab ich gesehen (wusste es auch vorher, wie arno auch) und eben deswegen da nochmal erwähnt. Da § 10 jedoch keine Absätze hat, hab ich nix dazu geschrieben. 
Als Wohnungsbesitzer zahlt man Miete für alle Räume, die man anmietet. So auch für den Keller. Zwar nicht den vollen qm-Wert sondern nur anteilig, ähnlich wie bei Dachschrägen.
(meine ich jedenfalls) Aber als Hausbesitzer kann man sowas natürlich nicht wissen. *g*
Gruß
MArco
PS: auch dir schönen FA.