Hallo zusammen
ich baue ein Haus, geplant ist KFW 70, dafür habe ich auch schon die vom KFW benötigten Unterlagen.
Darauf habe ich jetzt gesehen das Solaranlagen auf dem Dach den Wert noch nach unten drücken. Ich habe eh vor Photovoltaik aufs Dach zu setzen, aber dies ist beim KFW Online Bestätigung nicht berücksichtigt, da nicht über meinen Bauunternehmer läuft. Meine Frage kann ich zufällig noch in Bereich des KFW 55 kommen?
Daten momentan : Relativ zum angegebenen QP Referenzwert 68%
Relativ zum H’T Wert: 76%
Ich hab halt keine Ahnung wieviel eine Anlage in die Richtung bringt. Oder überhaupt bringen kann
Sie sind dabei einen Neubau energetisch zu „trimmen“.
Denken Sie dabei an die technische Nachhaltigkeit Ihrer potentiellen PV-Anlage. Fragen Sie Ihren Bauunternehmer, ob er die betrieblichen Möglichkeiten einer Hybrid-Bauweise ohne WDVS hat. Mit diesem System bauen Sie schon ohne Mehrkosten durch eine konstruktive Maßnahmen von der Basis heraus für den Stand 20150. Gerne berate ich auch Ihren BU. MfG
Hallo Stephan,
Das kann nur von dem Aufsteller des EnEV Nachweises beantwortet werden.
Durch den Einsatz einer Solaranlage allein kann nicht ein solcher Sprung in der Bewertung erfolgen.
Dazu müssen die Nachweise der Wärmebrücken akribisch geführt werden, ein Dichtetest ist unumgänglich, eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung muß eingebaut sein,…
Also am besten den Aufsteller bitten das ganze entsprechend zu berechnen. das ist der einfachste und sicherste Weg.
Viele Grüße
Jürgen W. Hartleib,
Architekt
Kann leider nicht helfen, bestens den zuständigen zugelasssenen Energiebarater kontakten.
Beste Grüße WFJ
Das kann ich leider nichts sagen, ich bin mir auch nicht sicher, ob man die PV-Anlage pauschal ansetzen kann.
Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 sind:
1.) der Jahres-Primärenergiebedarf (QP) beträgt maximal 55 % des Wertes für das Referenzgebäude nach Tabelle 1, Anlage 1 (EnEV2009)
2.) der Transmissionswärmeverlust (H’T) beträgt maximal 70 % des Wertes für das Referenzgebäude nach Tabelle 1, Anlage 1 (EnEV2009)
Beim Anforderungswert an H’T wird als Basisgröße nicht der Wert aus Tabelle 2 Anlage 1 der EnEV herangezogen, sondern das Referenzgebäude. Achtung, der H’T des Referenzgebäudes steht nicht im Energieausweis!
Somit also abklären, ob die von Ihnen genannte Unterschreitung sich auf das Referenzgebäude oder Tabelle 2 beziehen.
Eine PV-Anlage (wie auch sonstige Anlagentechnik) hat keinen Einfluss auf H’T, sondern nur auf den Primärenergiebedarf QP. Auch sind die Regelungen nach EnEV §5 zu beachten. Eine anschauliche Aufzeichnung eines Vortrags zu PV steht frei zugänglich unter http://www.solaroffice.de/online-JourFixe