Ist Kindergeld Einkommen?

Hallo,
ich hab hier einen interesanten Artikel in einer Zeitschrift gefunden:

„Ist Kindergeld Einkommen?
Erhalten die Eltern eines erwerbsunfähigen Kindes, das noch im elterlichen Haushalt lebt, Kindergeld, zählt diese Zahlung nicht als Einkommen.“
Bundessozialgericht Az: B 9b SO 6/06
(Orginaltext aus dem Artikel!)

Was sagt Ihr dazu? Bis jetzt hab ich das nur in verbindung mit Volljährigen gefunden. Wie sieht das wohl mit Minderjährige aus?
Das würde dann ja auch bei ALG2 zutreffen und die Berechnung ausschliesen.
Ich bin mal auf eure Meinung gespannt!
Gruß Jürgen

Hallo,
ich hab hier einen interesanten Artikel in einer Zeitschrift
gefunden:

„Ist Kindergeld Einkommen?
Erhalten die Eltern eines erwerbsunfähigen Kindes, das noch im
elterlichen Haushalt lebt, Kindergeld, zählt diese Zahlung
nicht als Einkommen.“
Bundessozialgericht Az: B 9b SO 6/06
(Orginaltext aus dem Artikel!)

erwerbsunfaähig ist ja wieder ganz andere baustelle

Was sagt Ihr dazu? Bis jetzt hab ich das nur in verbindung mit
Volljährigen gefunden. Wie sieht das wohl mit Minderjährige
aus?
Das würde dann ja auch bei ALG2 zutreffen und die Berechnung
ausschliesen.
Ich bin mal auf eure Meinung gespannt!

Da gibts keine Meinung, das ist schon seit eh her Einkommen und wird angerechnet

Gruß Jürgen

LG
Mikesch

Hi,

natürlich ist Kindergeld Einkommen.

Die Frage ist nur, WEM das Kindergeld als Einkommen anzurechnen ist, den Eltern oder dem Kind. Das spielt eine Rolle, weil ja nicht unbedingt die ganze Familie Sozialleistungen bekommt, sondern z.B. nur das volljährige erwerbsunfähige Kind (Grundsicherung).

Aber Einkommen ist es definitiv.

Gruß
Nelly

Hi,

ebenfalls!

natürlich ist Kindergeld Einkommen.

Die Frage ist nur, WEM das Kindergeld als Einkommen
anzurechnen ist, den Eltern oder dem Kind. Das spielt eine
Rolle, weil ja nicht unbedingt die ganze Familie
Sozialleistungen bekommt, sondern z.B. nur das volljährige
erwerbsunfähige Kind (Grundsicherung).

Das trifft aber nur zu, wenn das Kind (unter 25J.) nicht mehr im elterlichen Haushalt lebt. Sonst bildet sich automatisch eine Bedarfsgemeinschaft. Dann wird das Kindergeld als Familieneinkommen gewertet.

Gruß Anja

Dann wird das Kindergeld als
Familieneinkommen gewertet.

Hi,

JEDES Einkommen bei ALG2- oder Sozialhilfebezug kann nur EINER Person als Einkommen als Einkommen angerechnet werden. Es kann (muss aber nicht, je nach Vorschrift) lediglich übersteigendes Einkommen „automatisch“ als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden. Insoweit ist es schon wichtig, WEM das KG angerechnet wird.

Gruß
Nelly