Hallo,
ich habe folgende Frage:
angenommen, ein Mann zahlt Kindesunterhalt für ein uneheliches Kind (ab Jan2010 6 J.), das auch nicht in seiner häuslichen Gemeinschaft lebt oder gelebt hat.
Kann dieser Mann diese monatlich gezahlten Beträge steuerlich geltend machen?
Danke schon mal für die Auskünfte
Gruss
Frank
hallo frank,
nein die unterhaltszahlungen kannst du nicht steuerlich geltend machen!
ABER !!! wenn du arbeiten gehst (auf lohnsteuerkarte ) kannst du beim finanzamt die steuerklasse ändern bzw das kind entweder ganz oder zur hälfte mit auf deine karte nehmen (je nach dem ob die mutter auch arbeiten geht),an unterlagen brauchst du dann glaube ich deine lohnsteuerkarte,vaterschaftsanerkennungsurkunde oder die geburtsurkunde vom kind(da bin ich mir aber nicht so sicher) ,somit kannst du dann steuerliche vorteile geltend machen wie zb. kinderfreibetrag!
unterhaltszahlungen sind keine werbekosten!
ich hoffe ich konnte dir helfen ,viele grüsse und einen guten rutsch ins neue jahr! nancy
Hallo Frank,
der Kindesunterhalt ist grundsätzlich steuerlich nicht absetzungsfähig. Die steuerliche Entlastung wird pauschal über das Kindergeld bewirkt. Bei Abgabe der Steuererklärung ist die Anlage K beizufügen; das zuständige Finanzamt nutzt diese dazu, eine „Günstigerprüfung“ durchzuführen, dahin, ob das hälftige angerechnete Kindergeld für den Steuerschuldner günstiger ist, als die Anrechnung der Freibeträge und besonderen Aufwendungen.(§31 S.4 EStG) Das hälftige Kindergeld ist regelmäßig die günstigere Lösung.
Eine Haftung kann für diese Auskunft nicht übernommen werden, da sie im Rahmen eines Gefälligkeitsverhältnisses und ohne weitere Informationen erteilt wurde. Im Zweifel sollte ein Steuerberater unter Vorlage aller erheblichen Unterlagen um Unterstützung gebeten werden.
Grüße
Hallo,
ja,Sie sollten sich zum Ende des Jahres von der Mutter ( Jugendamt) eine Bescheinigung ausstellen lassen.
UNterhaltszahlungen sind absetzbar.
Mit Gruß
Hallo Heuer,
erst einmal ein frohes neues Jahr und danke (an alle)
für die Auskünfte.
Ich werde mich an das Jugendamt wenden zwecks Bescheinigungserstellung.
Gibt es einen Paragraphen der die Aussage stützt,
dass das dann steuerlich absetzbar ist ?
Gruß
Frank
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
das ist eine Frage des Steuerrechts, aber die U-Zahlungen zählen zu den „außergewöhnlichen Belastungen“
Mit Gruß