Hallo,
habe eine Frage zu folgendem Fall:
ein Dienstleister schließt seinen Standort in der Stadt HH. Es wird mit dem Betriebsrat ein Interessenausgleich unterschrieben. In diesem steht unter anderem:
„1 Inhalt der Betriebsänderung: […] Die Arbeitsverhältnisse der in der Abteilung A eingesetzten Mitarbeiter sollen entweder durch Betriebsübergang auf den Kunden übergehen oder in eingeschränktem Umfang weiter in der Region HH eingesetzt werden.“
„2 Durchführung der Betriebsänderung: […] Sämtlichen Arbeitnehmern wird eine Weiterbeschäftigung am Standort K angeboten. Nehmen diese das Angebot nicht an, erhalten sie die betriebsbedingte Kündigung.“
Nun erhalten die Mitarbeiter das Angebot zum Wechsel an den Standort K. Auch die Mitarbeiter in der Abteilung A erhalten das Angebot. Sie erhalten keinerlei Angebot zum Betriebsübergang auf den Kunden oder aber die Weiterführung in der Region. Da sämtliche Mitarbeiter das Angebot zum Wechsel an den Standort K nicht annehmen, erhalten sie die betriebsbedingte Kündigung, auch die Mitarbeiter der Abteilung A.
Für alle von der Kündigung betroffenen Mitarbeiter gibt es einen Sozialplan, in dem die Abfindung geregelt ist.
Meine Frage: Inwieweit ist die oben aufgeführte Vereinbarung, dass die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter in Abteilung A auf den Kunden übergehen oder in der Region weitergehen sollen, bindend und inwieweit ist die Kündigung dieser Mitarbeiter somit vertragswidrig? Wenn ja, welche Rechtsansprüche kommen für die Arbeitnehmer in Betracht und wie verhält es sich dann mit der Abfindung für diese Mitarbeiter?
Danke vorab für Infos,
Martin