Ist Kommissionsvertrag rechtmässig?

Hallo,

beispielsweise hat ein Antikmöbelhändler hat 3 Möbelstücke auf Kommission abgeholt. Sie müssen noch restauriert werden. Bei Verkauf soll der Besitzer 1.200,00 Euro bekommen. Bei Nichtverkauf soll der Verkäufer neben Abholkosten die Restaurierungskosten bezahlen. In einem Vertrag werden werden die voraussichtlichen Restaurierungskosten sehr ungenau beziffert. Ein Beispiel für 1 Möbelstück: Polierkosten zwischen 50,00 und 300,00 Euro.

Insgesamt sieht es so aus, dass der Verkäufer bei Nichtverkauf pauschal noch 200 Euro für die Abholung der Möbel und 1.200,00 Euro für die dann schon durchgeführte Restaurierung zahlen muss, wenn die Kostenvoranschläge (zw. dem 1 bis 6-fachen Preis) voll ausgereizt werden. Was man wohl annehmen darf!

Was ist von einem solchen (noch nicht unterschriebenen) Vertrag zu halten?

Hallo,

in D herrscht Vertragsfreiheit, d.h. Vereinbarungen, die zwei oder mehr Parteien treffen, sind rechts solange sie nicht geltendes Recht verstoßen.

Die von dir geschilderte Vereinbarungen verstößt meines Wissens nicht gegen geltendes Recht. Also ist der Vertrag gültig, wenn die Beteiligten unterschreiben. Ich würde es nicht tun.

AdC