Banken verlangen, wenn man ein Konto in Deutschland eröffnen möchte einen Perso. Wer online eröffnet, muss z.B. per PostIdent seine Identität nachweisen. Das soll gegen Geldwäsche schützen; klar. Aber ist es strafbar einen falschen Namen anzugeben?
Die Frage ist rein (rechtswissenschaftlich-)theoretisch. Deshalb ist davon auszugehen, dass der Postmitarbeiter das PostIdent-Verfahren vergisst und die Bank den Fehler übersieht. Weiter ist davon auszugehen, dass keine „Betrügereien“ mit dem Konto gemacht werden.
Macht es einen Unterschied, ob eine fiktive Identität oder die (reale) eines anderen (existierenden, aber nicht eingeweihten) Menschen verwendet wird?
Im StGB habe ich nichts gefunden; das Geldwäschegesetz hat nur Bußgeldvorschriften für die Bank.