Ist Krankengeld Pflicht?

Hallo zusammen,

kann der AG nach 6 Wochen Krankheit auch freiwillig den Lohn fortzahlen oder ist der Bezug von Krankengeld bei gesetzlich Versicherten Pflicht, sodass der AG hierauf keinen Einfluss hat?

Besten Dank für Eure Hilfe!
Feivel

Hallo,
der Arbeitgeber kann über die sechs Wochen hinaus Arbeitsentgelt zahlen. Es gibt Arbeits/Tarifverträge, welche eine solche Regelung beinhalten. Ich selbst hatte mal aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit sechs Monate Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Das wurde aber irgendwann mal abgeschafft und danach wurde nur noch die Differenz zwischen Krankengeld und Nettoarbeitsentgelt gezahlt, was auch heute noch oft vorkommt.
Also, wenn der Arbeitgeber länger zahlen will oder muss, dann geht das, deshalb gibt es aber nicht länger Krankengeld, denn der Krankengeldanspruch beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit und ruht während der Entgeltfortzahlung, diese Zeit wird aber auf den Gesamtanspruch (78 Wochen) angerechnet.
Gruss
Czauderna

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Vielen Dank! Die Antwort ist sehr hilfreich!

Hallo,

die gesetzlichen Grundlagen für Günters Ausführungen findest Du hier:

Beginn und Dauer des Anspruchs gem. § 48 Abs. 1 SGB V,
Anrechnung von Zeiten der Entgeltfortzahlung durch den AG gem. § 48 Abs. 3 Satz 1 SGB V:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__48.html

Ruhens des Anspruchs bei Entgeltfortzahlung des AG gem. § 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__49.html

Was Günter damit meint,

nennt sich idR „Krankengeldzuschuss“ und ist in den allermeisten Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes - idR bis zur 39. Krankheitswoche - verankert, aber auch in einigen Tarifverträgen für die Privatwirtschaft wie zB Kreditgewerbe, Fahrzeugbau oder Druckindustrie. In manchen Betrieben ist diese Leistung auch betrieblich in einer Betriebsvereinbarung geregelt.

&tschüß
Wolfgang

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