Liebe Wissende,
ich frage mich zurzeit, ob das Krankenhaustagegeld (sollte der Unglücksfall eintreten und es bezogen werden müssen) bei der Steuererklärung anzugeben ist und der Steuerpflicht bzw. dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Oder ist die Leistung steuerfrei?
Die grds. Versicherungskosten würde im Rahmen der Steuererklärung schon geltend gemacht werden (falls das wichtig sein sollte).
Interessant ist dies dann ja, wenn die Überlegung ansteht, ob überhaupt und wenn ja in welcher Höhe das Krankenhaustagegeld abgeschlossen werden soll (Abschluss im Rahmen einer priv. Kranken- und Unfallversicherung).
Könnt Ihr mir helfen? Google hat mir leider keine brauchbaren Ergebnisse geliefert 
Lieben Gruß
Trillian
Steuererklärung anzugeben ist und der Steuerpflicht bzw. dem
Progressionsvorbehalt unterliegt. Oder ist die Leistung
steuerfrei?
Das Krankenhaustagegeld ist meines Wissens nicht steuerpflichtig und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Anders sieht es beim Krankengeld (Lohnfortzahlung)aus, das unterliegt dem Progressionsvorbehalt.
Interessant ist dies dann ja, wenn die Überlegung ansteht, ob
überhaupt und wenn ja in welcher Höhe das Krankenhaustagegeld
abgeschlossen werden soll (Abschluss im Rahmen einer priv.
Kranken- und Unfallversicherung).
Wenn Du im Krankenhaus liegend erhöhten Geldbedarf hast, dann schließ es ab, aber bitte in der Kranken- und nicht in der Unfallversicherung.
Könnt Ihr mir helfen? Google hat mir leider keine brauchbaren
Ergebnisse geliefert 
Es gibt eben noch ein Leben außerhalb von Google und Wikipedia. 
Lieben Gruß
Dito
Trillian
Nordlicht
Hallo Nordlicht,
vielen Dank für Deine Antwort.
Steuererklärung anzugeben ist und der Steuerpflicht bzw. dem
Progressionsvorbehalt unterliegt. Oder ist die Leistung
steuerfrei?
Das Krankenhaustagegeld ist meines Wissens nicht
steuerpflichtig und unterliegt auch nicht dem
Progressionsvorbehalt. Anders sieht es beim Krankengeld
(Lohnfortzahlung)aus, das unterliegt dem
Progressionsvorbehalt.
Ja, das mit dem Krankengeld ist mir bekannt. Es geht wirklich nur um das Krankenhaustagegeld. Und es ist gut, dass dies nicht zu versteuern ist, dann ist das wenigstens noch ein kleines Trostpflaster…
Wenn Du im Krankenhaus liegend erhöhten Geldbedarf hast, dann
schließ es ab, aber bitte in der Kranken- und nicht in der
Unfallversicherung.
Ist in der Krankenversicherung drin (da bekommt man dann ja auch bei sonstigen Erkrankungen etwas und nicht nur im Falle eines Unfalles).
Könnt Ihr mir helfen? Google hat mir leider keine brauchbaren
Ergebnisse geliefert 
Es gibt eben noch ein Leben außerhalb von Google und
Wikipedia. 
Zum Glück!
Lieben Gruß
Dito
Trillian
Nordlicht
Dito dito
Trillian
Nachzulesen in folgender Richtline 32b:
http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResu…
R 32b Absatz 1 Satz 3.
MfG
Oerdiz
Guten Morgen Oerdiz,
vielen Dank für Deinen Link.
Ich kann also für mich festhalten:
Egal wie hoch der (hoffentlich nicht) auszuzahlende Betrag eines Krankenhaustagegeldes einer PKV und/ oder einer Unfallversicherung wäre (z. B. sehr hoher Abschluss und/ oder sehr lange Aufenthaltsdauer) und auch egal, ob die Kosten der Versicherung selber in den entsprechenden Einkommenssteuererklärungen geltend gemacht werden, das Krankenhaustagegeld ist nicht zu versteuern und auch nicht in der Steuererklärung anzugeben.
Stimmt das so?
Lieben Gruß
Trillian
Genau so steht es in der Richtlinie.
Vielen Dank!
Du hast mir sehr geholfen!
Lieben Gruß
Trillian