ich habe eine wichtige Frage, und zwar, ist es Pflicht, einer Krankenkasse/Krankenversicherung anzugehoeren, wenn man freiberuflich arbeitet? Ich habe einige Jahre im Ausland gearbeitet und bin jetzt seit 3 Wochen wieder in Deutschland. Im Moment habe ich noch keine Krankenversicherung, moechte aber demnaechst anfangen zu arbeiten (ohne Vertrag, auf Lohnsteuerkarte und nur fuer ca. 3-4 Wochen). Mein Arbeitgeber sagte mir nun, dass ich krankenversichert sein MUSS. Ist das richtig? Ist es nicht jedem selbst ueberlassen, ob er eine Versicherung abschliessen moechte?
Vielen Dank im Voraus fuer Ihre Hilfe
Ja
Hi!
ich habe eine wichtige Frage, und zwar, ist es Pflicht, einer
Krankenkasse/Krankenversicherung anzugehoeren, wenn man
freiberuflich arbeitet?
Als Freiberufler, sprich: Selbständiger bist Du nicht verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen.
Im Moment habe ich noch keine Krankenversicherung, moechte
aber demnaechst anfangen zu arbeiten (ohne Vertrag, auf
Lohnsteuerkarte und nur fuer ca. 3-4 Wochen).
Wenn Du auf Lohnsteuerkarte arbeitest, tust Du das nicht freiberuflich, sondern gehst ein Beschäftigungsverhältnis ein. Auch ein Vertrag wird hier geschlossen (wenn auch nicht schriftlich), aber das nur zur Info.
Wenn Du eine nicht selbständige Beschäftigung eingehst, bist Du grundsätzlich pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse - es sei denn, Dein Einkommen übersteigt die Beitragsbemessungsgrenze, aber das schließe ich bei Deiner Beschreibung aus.
Mein Arbeitgeber
sagte mir nun, dass ich krankenversichert sein MUSS. Ist das
richtig?
Das ist absolut korrekt!
Ist es nicht jedem selbst ueberlassen, ob er eine
Versicherung abschliessen moechte?
Zum Glück nicht! Suche Dir eine billige Kasse und melde Dich dort an! Ansonsten wird Dein Chef Dich womöglich bei der nächstbesten AOK anmelden - und da gibt es günstigere Alternativen.
Grüße
Guido
Kleiner Nachtrag
Hi nochmal!
Im Moment habe ich noch keine Krankenversicherung, moechte
aber demnaechst anfangen zu arbeiten (ohne Vertrag, auf
Lohnsteuerkarte und nur fuer ca. 3-4 Wochen). Mein Arbeitgeber
Wenn es nur 3-4 Wochen sind, kann Dein Arbeitgeber aber eine kurzfristige Beschäftigung draus machen…
Ist mir aber jetzt zu müßig, das Ganze zu erklären, deshalb:
http://www.jobber.de/_1_myjobber/vorlagen/myjobber/j…
Grüße
Guido