Hi,
ein Mehrfamilienhaus steht in unmittelbarer Flughafennähe. Die Hausordnung sieht eine Ruhezeit ab 22 Uhr vor. Die Flugzeuge fliegen jedoch bis 0.00 Uhr und verursachen einen bestimmten Lärmpegel X.
Bei einem Mieter des Hauses kommt es nachweislich 10 mal im Jahr in der Zeit von 22 bis 23 Uhr zu mehrmaligem kurzen, aber lautem Auflachen vor dem Fernseher. Das Lachen ist im ruhigen Haus trotz Decken und Wänden wahrnehmbar, überschreitet jedoch nicht den durch die Flugzeuge verursachten Lärmpegel.
Ein Bewohner gibt an, 22.30 Uhr schlafen zu gehen und von dem beschriebenen Auflachen jedes Mal aus dem Bett zu fallen. Wie schon erwähnt, wird der durch die Flugzeuge verursachte Lärmpegel vom Auflachen nicht erreicht. Das Lachen wird auch von den anderen Hausbewohnern, teilweise mit Kleinkindern, wahrgenommen, jedoch keinesfalls als Störung empfunden - mit der Begründung, dass der Flugzeuglärm wesentlich lauter sei.
Frage: Muss der lachende Mieter rein juristisch gesehen auf die 10 „Lachabende“ zischen 22 und 23 Uhr vollständig verzichten oder kann er sich hier auf die Unterschreitung des zu dieser Zeit ortsüblichen Lärmpegels berufen?
Danke,
Martin501
