Ist Lachen trotz Flughafennähe Ruhestörung?

Hi,

ein Mehrfamilienhaus steht in unmittelbarer Flughafennähe. Die Hausordnung sieht eine Ruhezeit ab 22 Uhr vor. Die Flugzeuge fliegen jedoch bis 0.00 Uhr und verursachen einen bestimmten Lärmpegel X.

Bei einem Mieter des Hauses kommt es nachweislich 10 mal im Jahr in der Zeit von 22 bis 23 Uhr zu mehrmaligem kurzen, aber lautem Auflachen vor dem Fernseher. Das Lachen ist im ruhigen Haus trotz Decken und Wänden wahrnehmbar, überschreitet jedoch nicht den durch die Flugzeuge verursachten Lärmpegel.

Ein Bewohner gibt an, 22.30 Uhr schlafen zu gehen und von dem beschriebenen Auflachen jedes Mal aus dem Bett zu fallen. Wie schon erwähnt, wird der durch die Flugzeuge verursachte Lärmpegel vom Auflachen nicht erreicht. Das Lachen wird auch von den anderen Hausbewohnern, teilweise mit Kleinkindern, wahrgenommen, jedoch keinesfalls als Störung empfunden - mit der Begründung, dass der Flugzeuglärm wesentlich lauter sei.

Frage: Muss der lachende Mieter rein juristisch gesehen auf die 10 „Lachabende“ zischen 22 und 23 Uhr vollständig verzichten oder kann er sich hier auf die Unterschreitung des zu dieser Zeit ortsüblichen Lärmpegels berufen?

Danke,

Martin501

ot: Lachen und Fernsehprogramm
Hallo,

ist der Fernseher zur Tatzeit:

a) eingeschaltet oder
b) ausgeschaltet?

Wenn a) zutrifft: Welche Sendung verfolgt der Beschuldigte, die ihn so zum Lachen bringt?

Bitte um Veröffentlichung von Sendername und TatSendezeit.

scnr
Horst

Hallo Horst!

Ist die Beantwortung deiner Frage für die Beurteilung der Rechtslage relevant oder willst du lediglich auch gern mal lachen?

Also eigentlich geht es hier um einen eher fiktiven Fall - so wollen es die Forenregeln! Aber ich sach mal so: die Sendung Switch Reloaded dienstags 22.15 auf Pro7 soll recht witzig sein :smile:

Aber mal Spaß bei Seite - ich bin hier tatsächlich an einer Antwort interessiert, weil meines Wissens in der Ruhezeit Zimmerlautstärke vorgeschrieben ist, aber andererseits in diesem fiktiven Fall der ortsübliche Lärmpegel wesentlich höher ist als das Auflachen. Wie ist denn hier die Rechtslage?

Danke vorab,

Martin

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