Hallo zusammen,
Mein Vater hat mir sein Haus (er war zu dem Zeitpunkt Alleineigentümer) 2003 schenkungsweise als vorweggenommene Erbfolge überchrieben. Allerdings mit der Eintragung eines Leibgedings bis zum Ableben beider meiner Eltern. Mein Vater ist nun vor einem Jahr gestorben. Meine Mutter war also nie Eigentümerin des HAuses. Im Überschreibungsvertrag verpflichtete ich mich, meiner Mutter das Leibgeding einzuräumen. Meine Schwester behauptet nun, dass darin eine Schenkung meines Vaters an meine Mutter liegen würde. Im Vertrag steht aber nur: Alexander hat folgende Gegenleistungen zu erbringen… Leibgeding usw. Wei kann denn hier eine Schenkung von meinem Vater an die Mutter vorliegen?
Ich bin echt verzweifelt, please help…
Dankbare Grüsse
Alex
Hallo Alex,
ein Leibgedinge (auch: Leibzucht) ist die Verpflichtung, Naturalleistungen wie Wohnung, Nahrungsmittel, Hege und Pflege gegenüber einer Person bis zu deren Ableben zu erbringen. Etwas ungewöhnlich in der heutigen Zeit, aber möglich. Du bist also verpflichtet, Deiner Mutter die vereinbarten Naturalleistungen zukommen zu lassen.
Erfolgt der Vermögenserwerb „mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht“ (wie bei Dir), so ist ein als Gegenleistung eingeräumtes Leibgedinge keine den Wert des übernommenen Vermögens mindernde Verbindlichkeit im Sinne des § 1374 Abs. 2 BGB.
Eine Schenkung des Vaters an die Mutter ist das mit Sicherheit recht nicht.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de
Aus rechtlichen Gründen kann ich auf Ihren persönlichen Fall nicht eingehen; ich antworte Ihnen deshalb in allgemeiner Form zu dem Thema wie folgt:
Von einer Schenkung kann man theoretisch sprechen, wenn nur einer der Ehegatten Hauseigentümer war und der andere einen Teil der Gegenleistung erhält; Letzterer wäre der Beschenkte und Ersterer der Schenker. Bedeutsam ist, aus welcher Sicht man eine Sch. konstruieren will, d.h. Rechte daraus herleiten möchte.
Wenn Fragen offen geblieben sind, fragen Sie gern erneut (unter Wiederholung des Vorganges).
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(in 2.352 Tagen 1.651 Mal Fragen beantwortet (Zählung ab Juni 2000)