Ist links vorbeifahren Überholen?

Hallo

was bedeutet eigentlich „Überholen“? In §5 der StVO steht, daß nach dem Linksvorbeifahren das Nach-rechts-Einscheren so erfolgen muß, daß andere Autofahrer nicht gefährdet werden. Wenn aber gar nicht nach rechts eingeschert, sondern nach links in eine Straße eingebogen wird (links an einer vor der Bahnschranke wartende Autos vorbeifahren), ist das dann auch „Überholen“?

Gruß
Günther

Hallo Günther,

Wenn aber gar nicht nach rechts eingeschert, sondern nach
links in eine Straße eingebogen wird (links an einer vor der
Bahnschranke wartende Autos vorbeifahren), ist das dann auch
„Überholen“?

Das sollte meines Erachtens lediglich falsches Einordnen zum Abbiegen sein. Eventuell könnte das mit einem Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot in Verbindung gebracht werden, sind aber beides nur persönliche Vermutungen…

Gruß, Marius

Hallo,
einfach einen § weiter lesen. In §6 StVO ist das Vorbeifahren geregelt.
…einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will…
Vorbeifahren kann man demnach nur an einem haltenden Fahrzeug, nicht an einem wartenden (und das machen die an der Schranke oder auch an der Ampel, am Zebrastreifen etc.).
Zugegeben, da muß man die Begriffe schon genau auseinander halten, ist aber in der StVO alles definiert.

Cu Rene

…danke für die Info

Gruß
Günther

hi,
definition überholen:

ü ist das sichvorbeibewegen eines von hinten herankommenden fahrzeugs an einem anderen, das auf der selben straße in die selbe richtung fährt oder verkehrsbedingt wartet.

hauptmann