Hallo,
ich habe seit kurzem einen Minijob, in dem ich einen zweistelligen Betrag im Monat verdiene. Nun werden mir vom Lohn zum einen 2% abgezogen, zum anderen soll ich eine Neuregelung unterschreiben, dass wenn ich den Lohnzettel zwischen dem 4. und 10. des Monats abgebe, ich 5 Euro, wenn ich ihn nach den 10 abgebe, 10 Euro abgezogen werden. Nicht, dass ich ihn später abgeben möchte, aber es kann ja mal passieren (Krankheit, langer Postweg, geht verloren). Ist dies rechtes? Sollte ich den Zettel unterschreiben?
Viele Grüsse und ein schönes Wochenende!
Jürgen
Hallo,
Vertragsstrafe für verspätete Abgabe der Lohnzettel. So etwas habe ich noch nie gehört. Bei den 2% wird es sich um die Pauschalsteuern handeln, die der Arbeitgeber auf den AN abwälzen kann. Hier ist es besser eine Lohnsteuerkarte vorzulegen, dann zahlt man zwar höhere Steuern, kann diese aber am Jahresende bei geringem Einkommen vom FA zurückfordern.
Gruß Woko
so jedenfalls nicht
ich habe seit kurzem einen Minijob,
Ein Job bis 400 EUR, gemeldet bei der Minijob-Zentrale?
in dem ich einen zweistelligen Betrag im Monat verdiene.
Nun werden mir vom Lohn zum einen 2% abgezogen,
Mit welcher Begründung? Da muss doch was auf der Abrechnung stehen.
Der Minijob hat eine Pauschalabgabe, die allein der AG trägt.
Es gibt lediglich die Möglichkeit, einen eigenen „Rentenzusatzbeitrag“ zu zahlen als Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge, dann erhöht sich die Abgabe und der MA erhält seinen „Rentenbeitrag“ vom Lohn abgezogen.
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Minijobber zu Beginn ihrer Beschäftigung über die Möglichkeit der Aufstockung zu informieren!
Genaueres bei www.minijob-zentrale.de
zum anderen soll ich eine
Neuregelung unterschreiben, dass wenn ich den Lohnzettel
zwischen dem 4. und 10. des Monats abgebe, ich 5 Euro, wenn
ich ihn nach den 10 abgebe, 10 Euro abgezogen werden. Nicht,
dass ich ihn später abgeben möchte, aber es kann ja mal
passieren (Krankheit, langer Postweg, geht verloren).
Wofür denn einen Lohnzettel beim Minijob? Ist das auf Stundenbasis?
FALSCH
Der Minijob hat eine Pauschalabgabe, die allein der AG trägt.
Das ist falsch.
Die pauschale Steuer kann auf den AN abgewälzt werden, was hier bereits in einer - im Gegensatz zu Deiner - völlig korrekten Antwort genannt wurde.
Wofür denn einen Lohnzettel
Weil es so im Gesetz steht.
http://bundesrecht.juris.de/gewo/__108.html
beim Minijob? Ist das auf
Stundenbasis?
LOHN ist in der Regel bezogen auf Stunden oder Schichten - feste Bezüge werden idR als Gehalt oder Fixum bezeichnet.
Wenn Du doch keine Ahnung hast - warum antwortest Du dann?
Gruß
Guido
kein Lohn-sondern Stundenzettel
Guten Tag,
danke für eure Antworten und Entschuldigung für den Ausdruck Lohnzettel. Es ist ein Stundenzettel zur Lohnberechnung. Was mich mehr als die 2 Prozent interessieren würde, wie ist das mit der Rechtmässigkeit der 5 bzw. 10 Eruo Abzug?
Nochmas Danke und viele Grüsse
Jürgen
Hi!
Was
mich mehr als die 2 Prozent interessieren würde, wie ist das
mit der Rechtmässigkeit der 5 bzw. 10 Eruo Abzug?
Vorab: Ich bin mir nicht sicher!
Aber unter Bezugnahme auf http://dejure.org/gesetze/BGB/305.html und der Tatsache, dass bei verspäteter Abgabe sogar Meharbeit anfallen könnte, weil Termine in der Abrechnung sonst nicht haltbar wären, will ich es bei vorheriger Vereinbarung nicht ausschließen - analog zur Rechtslage bei einer pauschalen Gebühr bei Pfändunegn…
VG
Guido
Lesen kannst du, aber auch verstehen?
Wofür denn einen Lohnzettel
Weil es so im Gesetz steht.
http://bundesrecht.juris.de/gewo/__108.html
Was du meinst ist die Entgeltabrechnung!
Lesen musst du schon, bevor du antwortest, du Experte!
Denn der Fragesteller schrieb:
zum anderen soll ich eine Neuregelung unterschreiben, dass wenn ich den Lohnzettel zwischen dem 4. und 10. des Monats abgebe, ich 5 Euro, wenn
ich ihn nach den 10 abgebe, 10 Euro abgezogen werden. Nicht,
dass ich ihn später abgeben möchte, aber es kann ja mal
passieren (Krankheit, langer Postweg, geht verloren).
Die Entgeltabrechnung gibt wohl kaum der AN beim AG ab?! Gemeint ist der sein Stundenzettel, den er als Lohnzettel bezeichnet. Auf dessen Grundlage dann die Entgeltabrechnung, nach Gestzt, erstellt wird!
Wenn Du doch keine Ahnung hast - warum antwortest Du dann?
Du antwortest doch auch.
Das war doch klar, wenn auch nicht jedem Experten.
danke für eure Antworten und Entschuldigung für den Ausdruck
Lohnzettel. Es ist ein Stundenzettel zur Lohnberechnung.
Ja, das war der Schilderung zu entnehmen. Aber nicht jeder kann verstehen was er ließt, insofern danke im Namen der anderen Fragennichtversteher.
MfG
Pflichten liegen beim Arbeitgeber BAG AZR 628/04
Der Minijob hat eine Pauschalabgabe, die allein der AG trägt.
Das ist falsch.
Die pauschale Steuer kann auf den AN abgewälzt werden, was
hier bereits in einer - im Gegensatz zu Deiner - völlig
korrekten Antwort genannt wurde.
Das ist nicht grundsätzlich der Fall und gilt nur wenn ein Bruttogehalt vereinbart und nichts Abweichendes geregelt ist. Nur dann kann der AG nach der Entscheidung des BAG diese Steuer vom Lohn abziehen. Dann allerdings muss der AG seinem AN auch die freie Wahl lassen, ob pauschal oder mit Lohnsteuerkarte abgerechnet haben will. Kann AG das nicht nachweisen, bleibts seine Last. Was üblicherweise der Fall ist. Siehe BAG vom 1.2.2006 unter 5 AZR 628/04.
Aber fragen wir doch einfach diesbezüglich den Fragesteller.
Wenn Du doch keine Ahnung hast - warum antwortest Du dann?
Damit ich deine Antworten berichtigen kann.
Also verstehe bitte auch eine Frage wenn du sie liest!
2% Regelung
Hallo,
ich habe seit kurzem einen Minijob, in dem ich einen
zweistelligen Betrag im Monat verdiene. Nun werden mir vom
Lohn zum einen 2% abgezogen,
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10186/DE/Service/h…
Hier ist zu prüfen, ob das rechtswirksam vereinbart ist.
Oh man
Die pauschale Steuer kann auf den AN abgewälzt werden, was
hier bereits in einer - im Gegensatz zu Deiner - völlig
korrekten Antwort genannt wurde.Das ist nicht grundsätzlich der Fall
Habe ich auch nicht geschrieben - Du dagegen hast behauptet, es gaht nicht.
Dann allerdings muss der AG seinem
AN auch die freie Wahl lassen, ob pauschal oder mit
Lohnsteuerkarte abgerechnet haben will.
Auch das wurde bereits geschrieben
Wenn Du doch keine Ahnung hast - warum antwortest Du dann?
Damit ich deine Antworten berichtigen kann.
Du bist ja noch ärmer als arm - aber lassen wir das.
[…]
Lesen musst du schon, bevor du antwortest, du Experte!
Dito.
Ich habe mal gleich mehrere Möglichkeiten mit einer einzigen Antwort abgedeckt.
Dass Du selbst mit einer einzelnen Variante völlig überfordert bist, dafür kann ich nichts.
Denn der Fragesteller schrieb:
Und Du fragtest:
Wofür denn einen Lohnzettel beim Minijob? Ist das auf Stundenbasis?
Wofür soll man wohl sonst einen Nachweis seiner geleisteten Stunden abgeben, der auch noch die 4 Buchstaben „Lohn“ in der Bezeichnung trägt?!
Hallo,
Hallo,
zum anderen soll ich eine
Neuregelung unterschreiben, dass wenn ich den Lohnzettel
zwischen dem 4. und 10. des Monats abgebe, ich 5 Euro, wenn
ich ihn nach den 10 abgebe, 10 Euro abgezogen werden. Nicht,
dass ich ihn später abgeben möchte, aber es kann ja mal
passieren (Krankheit, langer Postweg, geht verloren). Ist
dies rechtes? Sollte ich den Zettel unterschreiben?
Bei diesem Teil der Regelung handelt es sich wahrscheinlich um sog. „Betriebsbußen“. Diese sind nach der mir bekannten Rechtsprechung eigentlich nur noch zulässig, wenn es in dem Betrieb einen BR gibt und mit diesem eine „Bußordnung“ als Betriebsvereinbarung abgeschlossen wurde.
http://www.anwaltonline.net/arbeitsrecht/show.asp?x=…
Von der Betriebsbuße zu unterscheiden ist die Vertragsstrafe, die nur dazu dienen darf, Schadensersatzansprüche wegen vertragswidrigem Verhalten zu sichern. Das im Fall der verspäteten Abgabe des Stundenzettels ein Schadensersatzanspruch entsteht, ist hier nicht ohne weiteres erkennbar.
Selbst wenn diese Buße an sich zulässg wäre, würde sich dann immer noch die Frage stellen, ob sie angemessen wäre.
Es besteht m. E. eine hohe Wahrscheinlichkeit, daß entweder die Buße als solche oder aber zumindest die Höhe der Buße rechtswidrig sein könnte, wenn dieser Verttragspassus im Rahmen einer AGB-Kontrolle rechtlich geprüft würde. Letztendlich kann das aber nur ein Fachanwalt überprüfen, der alle notwendigen Umstände kennt.
Viele Grüsse und ein schönes Wochenende!
Jürgen
&Tschüß
Wolfgang
Vertragsstrafe oder Betriebsbuße?
Hallo,
danke für deine Antwort. Ich habe mich mal mit der Betriebsbuße beschäftigt, da ich aber mein Einverständnis geben muß, finde ich, dass es eher eine vertragliche Sache ist. Auch der Schadensersatz bei einer Vertragsstrafe ist m.E. nicht zwingend; bei Wikipedia ist da auch nichts erwähnt.
Der Betrieb hat nur wenige Vollzeitmitarbeiter, aber einige Hundert Minijobber. Daher glaube ich auch nicht, dass es einen Betriebsrat gibt.
Ich werde erstmal die Vereinbarung ignorieren.
Viele Grüsse
Jürgen
zweistelligen Betrag im Monat verdiene. Nun werden mir vom
Lohn zum einen 2% abgezogen,
Ich meine mich zu erinnern, dass beim Mini-Job die pauschale Lohnsteuer vertraglich auf den AN übertragen werden kann. Das sind meiner Meinung nach 2 %.