Ist man Anlieger bei angrenzender Straße?

Hallo,

ich habe eine Frage zum „Anlieger frei“ Schild.
Angenommen man würde auf dem weg zur Arbeitsstelle zum einen die Möglichkeit haben durch eine Straße zu fahren, welche nur für Anlieger frei ist. Diese straße grenzt unmittelbar an die Straße in welchem sich diese Arbeitsstelle befindet. Es gibt auch noch eine andere Möglichkeit diese Arbeitsstelle zu erreichen, jedoch ist dies mit einem großen Umweg verbunden.
Des weiteren ist die Straße nur von einer Fahrtrichtung aus gesperrt. Das bedeutet, wenn man von der Arbeitsstelle nach Hause fährt, darf man diese Straße uneingeschränkt befahren.
Meine Frage ist nun: Ist man Anlieger und darf daher diese Straße befahren oder ist man gezwungen einen Umweg in kauf zu nehmen?

Beste Grüße
Dirk

Moin,

Angenommen man würde auf dem weg zur Arbeitsstelle zum einen
die Möglichkeit haben durch eine Straße zu fahren, welche nur
für Anlieger frei ist.

Wie vor kurzem erst in einem anderen Thread erklärt, muss man ein Ziel in dieser Straße haben. Die Straße zu durchqueren, um ein Ziel zu erreichen, das auch anders erreicht werden kann, ist nicht gestattet. Oft ist das ja ein Grund für diese Beschilderung, damit nicht abgekürzt wird.

Es gibt
auch noch eine andere Möglichkeit diese Arbeitsstelle zu
erreichen, jedoch ist dies mit einem großen Umweg verbunden.

Es ist oft auch kürzer, über Äcker und Felder oder über Radwege zu fahren, trotzdem ist es nicht erlaubt.

Des weiteren ist die Straße nur von einer Fahrtrichtung aus
gesperrt. Das bedeutet, wenn man von der Arbeitsstelle nach
Hause fährt, darf man diese Straße uneingeschränkt befahren.

Na, dann spart man sich immerhin die Hälfte des Wegs!

Meine Frage ist nun: Ist man Anlieger und darf daher diese
Straße befahren oder ist man gezwungen einen Umweg in kauf zu
nehmen?

Welches Ziel wird in dieser Straße aufgesucht?

Also.

Liebe Grüße,
-Efchen

Hallo !

Die Anliegerstraße hat ja einen Straßennamen,sagen wir „Ahornweg“.

Wenn die Firma nicht die Anschrift „Ahornweg“ hat oder zumindestens keinen Werkseingang am Ahornweg hat,dann ist die Firma auch nicht Anlieger.
Und wenn Du selbst auch nicht den „Ahornweg“ als Adresse führst,dann bist Du auch kein Anlieger dort.

Und auch alle Mitarbeiter und Lieferanten dürften von der Seite eben nicht anfahren.

Die einseitige Regelung „Anlieger frei“ hat sicherlich den Grund eben in der Verkehrslenkung,der Berufsverkehr soll dort gezielt ausgesperrt bleiben.

MfG
duck313