Um z.B. die Statusfreistellung der BFA als Freiberufler in der Pflege zu bekommen, wird man mit Formularen, Rückfragen usw. ja förmlich bombadiert und bekommt den Status am Ende doch nicht bzw. der Vorgang dauert Jahre.
Hat jemand Erfahrung als Gründer einer UG mit Geschäftszweck Krankenpflege, ob man als Geschäftsführer automatisch befreit wird oder muss man in dem Fall auch ein Statusverfahren durchlaufen?
Das Problem liegt m.E. in der Tätigkeitsart, ich habe gehört, dass Lehrer, Hebammen und Pflegeberufe es generell schwer haben, die Statusfeststellung posiviv zu erhalten.