Ist man berechtigt vor Ausschlagung des Erbes Einsicht in Konten zu erhalten?

Hallo Herr Gintemann,

Kann ich vor Ausschlagung der Erbschaft Einsicht in Vermögensverhältnisse bekommen.?
bzw. Informationen zu Versicherungsverträgen
z.B, Leben- oder Rentenversicherung,
da längere Zeit z.B kein Kontakt bestand.

mfG

Wenn Sie die Angaben von einem Miterben erreichen wollen, haben Sie dazu Aussicht nur ,wenn er gleichzeitig Erbschaftsbesitzer ist. Er könnte aber einen Erbschein verlangen, den Sie nur nach ERbschaftsannahme vom Gericht erhalten. Falls Sie aufgrund dieses Problems die Erbschaft annehmen (durch Fristablauf) und Sie danach feststellen, dass Sie sich geirrt haben, dann steht Ihnen der Anfechtungsweg offen mit dem Ziel, die Annahme rückwirkend unwirksam zu machen. Als Laie werden Sie die Tragweite der Handlungen aber nicht komplett überblicken können.
Ich empfehle Ihnen (evtl. auch unter Inanspruchnahme der amtlichen Beratungshilfe), mit einem erbrechtlich ausgerichteten Notar (evtl. auch Anwalt) Ihres Vertrauens den ganzen Sachverhalt unter Vorlage aller Unterlagen zu erörtern, da dies durch die Internet-Beantwortung nicht ersetzt werden kann oder soll.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben. Für konkrete Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Bitte dabei den Sachverhalt genau und umfassend darstellen/wiederholen.
Freundliche Grüße
H. Gintemann