Hallo,
ich habe einmal folgende frage: es wurde im mai diesen jahres ein fahrzeug über eine internetplattform gefunden (ein vw golf, bj:1993, automatik, für 1100€), welches auch gekauft wurde. der Verkäufer versicherte, dass das Fahrzeug keinerlei Schäden hätte und auch locker durch den Tüv (Juni diesen Jahres) durchkommen würde. zuhause angekommen , fiel auf, dass der Motor bereits zu heiss gelaufen war. Grund hierfür: wasserpumpe funktioniert nicht. Gut das war nich das DIng, neu gekauft und eingebaut. Doch mittlerweile fällt immer mehr auf (ohne, dass der Wagen gefahren wird). Unter anderem zieht der Wagen die ganze zeit strom, auch wenn licht, radio und der rest der elektrik aus ist und er verliert die ganze Zeit Getriebeöl… Also so kommt er definitiv nicht durch den Tüv. Bevor da jetzt mehrere tausend Euro investiert werden, kam die frage, ob man in so einem Fall nicht auf vorsätzliche Täuschung plädieren könnte und das Auto zurückgeben könnte… oder ist dieser „vertrauenswürdige“ Verkäufer mit einem Signum auf dem Kaufvertrag komplett raus aus der Sache?
Ich hoffe, ihr habt positive Antworten für mich.
Vielen Dank schon im voraus
FaQ 1129.
Erhebliche Mängel müssen offengelegt werden (ansonsten Arglistige Täuschung).
Die Beweislast liegt aber beim Käufer, dass der Verkäufer davon gewußt hat;
beim Privatkauf ist der Beweis in der Regel noch schwieriger zu führen als bei
einem gewerblichen Kauf.
Ansonsten muss das Fahrzeug die eigenschaften aufweisen, die im Kaufvertrag stehen.
Hallo,
ja,weil bei einem Privatverkauf kann man die Gewährleistung ausschließen…und für alles andere ist in der Regel ein Beweis vom Käufer nicht zu führen…
Außerdem sollte man sich im klaren sein,das bei einem Kauf von Privat das Risiko generell höher ist…
eine Privatperson kann nun einmal (gerade bei der heutigen modernen Technik) kaum noch eine wirkliche Aussage über den technischen Zustand eines Kfz. treffen…
Hallo,
ich habe einmal folgende frage: es wurde im mai diesen jahres
ein fahrzeug über eine internetplattform gefunden (ein vw
golf, bj:1993, automatik, für 1100€), welches auch gekauft
wurde. der Verkäufer versicherte, dass das Fahrzeug keinerlei
Schäden hätte und auch locker durch den Tüv (Juni diesen
Jahres) durchkommen würde.
Wenn man dies als „zugesicherte EIgenschaft“ werten darf, dann erfüllt das KFZ diese Eigenschaft wöhl nicht. Somit wäre es ein Sachmangel. Somit müsste der Verkäufer haften.
Hallo,
wohl eher nicht…bei einem 20-Jahre alten Auto muss man nun einmal mit den dem Alter entsprechenden Verschleißerscheinungen rechnen.
Da die Formulierung
„…keine Schäden…“
sich nicht explizit auf den Motor bezieht,ist das auch keine zugesicherte Eigenschaft des Motors.
Ebenso der TÜV…wie entsprechende Tests des ADAC und der Verbraucherzentralen sowie der Stiftung Warentest immer wieder beweisen, kann das gleiche Fahrzeug bei der einen Prüfstelle ohne Beanstandung durchkommen und bei der anderen durchfallen.