Hallo,wenn jemand für ca 6 monate in einem alten Bauernhaus zu Miete wohnt und in diesem Mietvertrag steht das der Mieter1 die kosten für den Kaminfeger,sofern dieser erscheint,übernehmen muss und der Mieter1 aber nur 3 monate davon geheizt hat,die Öfen immer gereinigt hat dann nach weiteren 3 monaten also 6 monate gesammt diese wohnung ordnungsgemäß verlässt und neue Mieter2 einziehen und diese Mieter2 nach ca 4 monaten die Rechnung vom Kaminfeger zu Mieter 1 schicken weil Mieter 1 in seinen 6 monaten kein Kaminfeger besuch bekommen hat.
Ist das rechtens das Mieter 2 die Rechnung zu Mieter1 schickt? Obwohl Mieter2 schon 4 monate darin wohnt und die Wohnung ordnungsgemäß verlassen und abgenommen wurde? MfG
Hallo,
Ist das rechtens das Mieter 2 die Rechnung zu Mieter1 schickt?
ich sehe kein Vertragsverhältnis zwischen Mieter1 und Mieter2 und somit auch keine Rechte welche er daraus ableiten könnte.
Gruß
Joschi
Hallo,
sorry, nun habe ich es dreimal durchgelesen und immer noch einen Hänger in der Rübe. Also, war denn der Herr Kaminfeger denn bei Mieter 1, oder bei Mieter 2?
Ich würde nun sagen, hat er seine Arbeit getan, solange Mieter 1 noch dort gewohnt hat muss der auch zahlen. Auch wenn Herr Schorni zur Rechnungsstellung dann auch einige Zeit gebraucht hat.
Sollte schon Mieter 2 dort gewohnt haben, dann muss Mieter 2 zahlen.
Aber ich bin kein Anwalt, ich antworte einfach mal so aus dem Bauch raus, gehe aber davon aus, dass solche Pflichten zur Reinigung und zur Zahlung derselben einfach der Mieter zu zahlen hat, der in diesem Moment der Reinigung halt da wohnt.
Bei uns kommt übrigens Frau Schornsteinfeger von alleine, sie macht ihre Termine aus, ich muss sie nicht holen.
Daher habe ich schon Probleme mit deiner Frage oben und dem Text unten.
Grüße Ute
Übrigens bei uns kostet so eine Reinigung rund 20 Euronen bei einem Kaminofen an einem Schornstein, wegen dem Betrag wäre mir jede Rennerei und Umlegerei einfach zu blöde.
Hi,
wenn ich das richtig lese, wurde das Haus über Holz- oder Öleinzelöfen beheizt? In diesem Fall kommt der Kaminkehrer 3 x jährlich, zumindest bei uns in Bayern.
Er reinigt nicht die Öfen selbst, sondern die Kamine. Es ist deshalb unerheblich ob die Mieter die Öfen gereinigt haben oder nicht, es ist auch unerheblich ob die Mieter nur 3 Monate geheizt haben.
Wenn der Schornsteinfeger die Kamine reinigte, als der Mietervertrag noch lief, wird man wohl zahlen müssen.
Wenn der Kamin von außen zugänglich ist, muß der Mieter auch nicht zwangsläufig mitbekommen, ob der Kaminkehrer eine Reinigung vorgenommen hat oder nicht.
Gruß
Tina
sorry war wohl etwas unverständlich,also solange Mieter 1 in der Wohnung war,war kein Kaminfeger erschienen. Erst wo Mieter 2 eingezogen war war ca 4 monate später der Feger da.Sprich bei Mieter 1 war kein Kaminfeger gekommen…
Wer muß Kaminfeger-Rechnung bezahlen?
Hallo,
alles was die Vorredner geschrieben haben, ist richtig.
Dennoch läßt sich die Frage nicht wirklich beantworten, weil die wesentlichen Infos fehlen:
Normalerweise stehen die Reinigungstermine auf der Rechnung drauf. Also nochmal genau nachsehen. Falls doch nichts draufsteht, beim Kaminfeger (telefonisch) nachfragen, wann er da war.
Ist das eine Jahresrechnung oder eine Einmalrechnung?
Das ergibt sich normalerweise aus dem Rechnungstext in Verbindung mit den angegebenen Terminen.
An wen ist die Rechnung adressiert (= Rechnungsempfänger)?
Das ist die wirklich spannende Frage, weil man eigentlich von einem Kaminfeger nicht erwarten kann, daß er mietvertragliche Besonderheiten kennt.
Gruß Gudrun
Also die Rechnung läuft auf den namen Mieter 2 und der Kaminfeger war auch erst in diesem Haus wo Mieter 2 schon drin gewohnt hat,bei Mieter 1 ist in den ganzen Monaten kein Kaminfeger gekommen.Von dem her würde ich behaupten ist es Mieter2 seine sache da ja Mieter 1 nichts dafür kann wen in dieser zeit kein Kaminfeger erscheint oder…