Ist man vom Anwalt abhängig, sobald man seine Rechnung bezahlt hat?

Hallo,

aufgrund von Erfahrungen im Bekanntenkreis folgende Frage:

Anscheinend ist es bei Anwälten üblich, sich die Bezahlung im Vorhinein bzw. am Anfang des Gerichtsverfahrens zu verlangen. (So wurde es mir geschildert und so war es auch im betreffenden Fall. Ebenso gibt man den Prozesskostenhilfe-Schein ja wohl auch gleich zu Beginn beim Anwalt ab.) Nun war es in beiden Fällen so, dass der Mandant (mein Bekannter) den (aufgrund der Schilderungen für mich glaubwürdigen) Eindruck hatte, dass der jeweilige Anwalt sich kaum engagierte oder sogar aktiv gegen den Mandant arbeitete. Sehe ich das richtig, dass man in so einem Fall als Mandant kaum etwas tun kann außer den Anwalt zu wechseln, wodurch aber das Geld (bzw. der PKH-Schein) halt weg ist? Ich meine, solange der Anwalt nicht den Fehler macht, objektiv feststellbar zu versagen (also solange er z.B. keine Fristen versäumt, aber auf Fragen des Mandanten nur ausweichende, nichtssagende Antworten gibt, keinerlei eigene Initiative erkennen lässt, unsinnige bis kontraproduktive Schriftsätze ans Gericht schickt, mündliche Absprachen nicht einhält usw.).

Welche Handhabe hat man gegen seinen Anwalt, wenn man nicht zufrieden ist?

Ist es wirklich üblich, dass im Vorhinein bezahlt wird, oder sollte man immer auf einer längerfristigen Ratenzahlung bestehen? Bringt das überhaupt was? (Die Forderung hat der Anwalt ja trotzdem gegen den Mandanten.)

Danke im Voraus.

Nein. Es wird eine Anzahlung verlangt, bei längeren Verfahren oder wenn ein weiterer Schritt, etwa am Gericht, erfolgt auch eine weitere Vorauszahlung.

Die Gesamtrechnung vorher ist m.E. sehr unüblich. Denn auch bei Honoraren von Anwälten gilt der alte Grundsatz erst die Leistung dann die (vollständige) Bezahlung.

Was nicht geschuldet wird ist ein „Erfolg“ in der rechtlichen Angelegenheit.
Deshalb gibt es auch kein „zufrieden sein“.

Ein schuldhaftes Verhalten des Anwaltes kann man natürlich rügen und ahnden lassen. Etwa wenn er Termine oder Einspruchsfristen versäumt und so den Klienten benachteiligt. Da macht er sich haftbar und ggf. auch mindestens standesrechtlich strafbar.

Und wenn man meint sich so schlecht vertreten zu fühlen oder das Vertrauen in den Anwalt verloren hat muss man die Sache abbrechen, also dem Anwalt kündigen (das Mandat entziehen) und sich einen neuen suchen.
Das ist aber nicht kostenlos, man muss den bisherigen Anwalt schon bezahlen, für die bisherige Arbeit natürlich.

MfG
duck313

Hallo,

danke für deine Antwort.

Bist du vom Fach oder hast du Erfahrungswissen?

Das ist klar, darum geht es nicht.

Klar, aber es geht mir hier um die Sachen, die man nicht beweisen kann. Zum Beispiel wenn der Anwalt etwas anderes ans Gericht schreibt, als mündlich besprochen wurde. Oder wenn man auf Fragen keine vernünftige Antwort kriegt und ständig abgewimmelt wird.

Wie würde das berechnet, wenn der Anwalt im Vorhinein eine Pauschale für das gesamte Verfahren verlangt hat (z.B. 1.500 oder 2.000 Euro) und jetzt ist man mittendrin?