Hallo,
aufgrund von Erfahrungen im Bekanntenkreis folgende Frage:
Anscheinend ist es bei Anwälten üblich, sich die Bezahlung im Vorhinein bzw. am Anfang des Gerichtsverfahrens zu verlangen. (So wurde es mir geschildert und so war es auch im betreffenden Fall. Ebenso gibt man den Prozesskostenhilfe-Schein ja wohl auch gleich zu Beginn beim Anwalt ab.) Nun war es in beiden Fällen so, dass der Mandant (mein Bekannter) den (aufgrund der Schilderungen für mich glaubwürdigen) Eindruck hatte, dass der jeweilige Anwalt sich kaum engagierte oder sogar aktiv gegen den Mandant arbeitete. Sehe ich das richtig, dass man in so einem Fall als Mandant kaum etwas tun kann außer den Anwalt zu wechseln, wodurch aber das Geld (bzw. der PKH-Schein) halt weg ist? Ich meine, solange der Anwalt nicht den Fehler macht, objektiv feststellbar zu versagen (also solange er z.B. keine Fristen versäumt, aber auf Fragen des Mandanten nur ausweichende, nichtssagende Antworten gibt, keinerlei eigene Initiative erkennen lässt, unsinnige bis kontraproduktive Schriftsätze ans Gericht schickt, mündliche Absprachen nicht einhält usw.).
Welche Handhabe hat man gegen seinen Anwalt, wenn man nicht zufrieden ist?
Ist es wirklich üblich, dass im Vorhinein bezahlt wird, oder sollte man immer auf einer längerfristigen Ratenzahlung bestehen? Bringt das überhaupt was? (Die Forderung hat der Anwalt ja trotzdem gegen den Mandanten.)
Danke im Voraus.