Ist man wirklich rechtlich verpflichtet die

… Getränke anderer zu bezahlen, wenn diese unbemerkt das Lokal verlassen haben?

Welcher Paragraph im BGB regelt das?

Hallo,

vielleicht hilft Dir dieser Artikel zum Thema bereits weiter:

http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-8569/gesetze_…

Viele Grüße!

Grundsätzlich ist das nicht so. Da ist jeder für sich selbst verantwortlich, obwohl es Ausnahmen geben kann. Die klarste ist zum Beispiel, wenn man eine Runde bestellt hat. Dann muss man diese bezahlen, auch wenn man nicht alles getrunken hat.
Paragraphen, die in diese Richtung gehen, sind die §§ 420 ff. Das ganze nennt sich dann Gesamtschuld.

Aber wie gesagt: Es kann da Ausnahmen geben.

… Getränke anderer zu bezahlen, wenn diese unbemerkt das
Lokal verlassen haben?

Welcher Paragraph im BGB regelt das?

Zu diesen Sachverhalt kann ich nichts konkret antworten. Aber:
Niemand ist verpflichtet in einem Lokal o.ä. (vor Ort) zu zahlen! „Zechenprellerei“ gibt es in D nähmlich gar nicht. Es reicht die Adresse da zu lassen, damit die Gaststätte Ihnen eine Rechnung schreiben kann.

Einen Prargraphen kann ich nicht nennen da es diesen ja nicht gibt.

Ich hoffe ich habe Ihnen wenigstens ein bisschen geholfen.

… Getränke anderer zu bezahlen, wenn diese unbemerkt das
Lokal verlassen haben?

Welcher Paragraph im BGB regelt das?

Grundsätzlich gilt: Wer bestellt hat, muss auch zahlen.
Der Wirt / Restaurantbesitzer hat grundsätzlich gegenüber verbliebenen Gästen keinen Anspruch darauf, dass diese Speisen und Getränke von anderen Gästen bezahlen.
Der Wirt / Restaurantbesitzer ist in der Beweispflicht. Er muss dem Gast, von dem er seinen Wein bezahlt haben will, beweisen können, dass dieser den Wein auch bestellt hat.

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das gabs schon hier: http://www.wer-weiss-was.de/Anfragen/www_de/archiv/7…
und hier: http://www.wer-weiss-was.de/Anfragen/www_de/archiv/7…

… Getränke anderer zu bezahlen, wenn diese unbemerkt das
Lokal verlassen haben?

Welcher Paragraph im BGB regelt das?

Hallo Benjamin84!

Nein, ist man nicht.

Jeder ist bloß verpflichtet seine eigene Rechnung zu bezahlen. Du hast ja den den Kaufvertrag (§ 433 BGB) nicht abgeschlossen, sondern jemand anders. Wenn du die Leute kanntest, bist allerdings verpflichtet zu sagen, wer das war.

Dazu gibt es, soweit ich mich erinnere, ein Kapitel in diesem Buch:
http://www.amazon.de/Lexikon-Rechtsirrt%C3%BCmer-Zec…

VG

Tachauch

… Getränke anderer zu bezahlen, wenn diese unbemerkt das
Lokal verlassen haben?

Welcher Paragraph im BGB regelt das?