Hallo,
ich bin auf der Suche nach zuverlässigen Informationen.
Kann man als studentische Hilfskraft länger als 6 Jahre beschäftigt werden?
Bei den wissenschaftlichen Hilfskräften gilt ja die Regelung, dass auf diese 6(bzw. 9 Jahre) NUR Arbeitsverhältnisse angerechnet werden, die MEHR als 1/4 der regelmäßigen Arbeitszeit betragen. Weiß jemand ob diese Regelung auch für Studenten gilt?
Danke
VG
C