Ist mein arbeitgeber dazu verpflichtet mich

… für termine fürs jobcenter freizustellen?

Hallo

also wie schon die Frage lautet wollte ich wissen ob mein Arbeitgeber tatsächlich dazu verpflichtet ist mich für Termine beim Jobcenter freizustellen?

Hallo

ich wüsste nicht, auf welcher Rechtsgrundlage der Arbeitgeber das müssen sollte. Die Rechtsgrundlage kann man vom Jobcenter-Sachbearbeiter aber ja mal schriftlich (!) verlangen. Diese Aussage ist vermutlich bisher nur mündlich erfolgt, oder… :smile:

Termine sind grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit zu legen. Kann der Arbeitgeber zum gewünschten Termin nicht auf die Arbeitskraft verzichten, reicht das normalerweise als „wichtiger Grund“ aus, warum man an dem Termin nicht erscheinen kann. (Eine kurze Zweizeiler- Bestätigung vom Arbeitgeber, dass man an diesem Termin nicht frei bekommen kann, dürfte Nachfragen erübrigen.)
Schau auch mal hier rein: http://hartz.info/index.php?topic=29046.0

Es wäre unter Umständen eine andere Geschichte, wenn man Teilnehmer an einer Maßnahme „Arbeitsgelegenheit“ (1 Euro-Job) o.Ä. ist . Die Maßnahmeteilnahme stellt ja kein Arbeitsverhältnis dar, man erhält keinen Lohn, der die Hilfebedürftigkeit verringert - und da würde ein JC- Termin, der möglicherweise der Eingliederung dient bzw. sich um ein Jobangebot dreht o.Ä. , wohl vorrangig sein vor der Maßnahmeteilnahme.

Nur mal allgemein - zur Info, falls du Aufstocker bist, der seinen eigenen Bedarf decken kann:
http://hartz.info/index.php?topic=27.0

LG

Hallo,

das kommt darauf an, um welche Termine es sich handelt. Für die frühzeitige Arbeitsuchendmeldung ist der Arbeitnehmer z.B. freizustellen, für die Arbeitslosmeldung jedoch nicht.

Gruß

hallo Benny,

das kommt darauf an, ob es ein Nebenjob ist oder ein Hauptjob mit mindestens 16 Stunden, den Du zwingend vormittags ausführen musst.

Bei einem Nebenjob arbeiteste du im Regelfall ja nicht jeden Tag, so sollte ein Termin gefunden werden der arbeitsfrei ist, bitte deinen pAp um Terminverschiebung. aber Achtung:
Als Empfänger von Sozialleistungen bist du in jedem Fall verpflichtet die Termine einzughalten, sonst KANN dein pAp das Geld kürzen lassen! Er muss auf deine Terminverscheibungsbitte nicht zwingend eingehen. Im regelfall machen sie das aber wenn du nicht jedes Mal Termine verschiebst.

Freistellen muss der Arbeitgeber dich nicht. Du musst ggf. dafür Urlaub neben oder unbezahlten Urlaub erbitten!

Wenn du wirklich mehr als 16 Stunden in der Woche am Vormittag arbeitest, dann sollte Dein pAp dir netterweise einen Nachmittagstermin geben. Sprich sie/ihn darauf an und erklär es. Andernfalls bist du verpflichtet den Termin wahrzunehmen und musst notfalls dafür Urlaub nehmen. Freistellen muss der Arbeitgeber dich in keinem Fall. Es ist ja nicht sein Bier dass Du nebenbei noch HartzIV kriegst.

Gruß Gwen