Ist mein Ehemann von der Insolvenz betroffen?

Hallo Zusammen,

ich hab da einige Fragen, und habe im Netz leider nichts gefunden, was mir helfen würde.

Ich bin Studentin und muss Privatinsolvenz anmelden, weil ich kurze Zeit selbstständig war und mächtig übers Ohr gehauen wurde.

Nun habe ich letztes Jahr im März geheiratet, mein Mann ist noch Assistenzarzt und wird denke ich mal in ca. 5 Jahren fertig sein.
Die Schulden sind alle vor der Ehe entstanden, wir haben auch immer noch getrennte Konten und keine gemeinsamen Schulden mit in die Ehe gebracht.
1.Muss mein Mann in irgendeiner Form für die Schulden aufkommen???
2.Da ich im Moment noch kein Einkommen habe, lebe ich nur von dem was mein Mann verdient, ist es möglich, dass mir von diesem „Taschengeld“ etwas genommen wird???
3.Ich würde gerne einen Nebenjob annehmen, wird mir da etwas abgezogen???

Ich würde mich wirklich sehr über Eure Antworten freuen, diese ganze Geschichte ist wirklich traurig und nimmt mich völlig mit.

Lieben Dank

Lisa

Hallo,

zunächst ein Mal ein dickes Lob und Daumen hoch, dass Du Dich dem ganzen Schlamassel stellst!!! In die Schuldenfalle gerät man heut schneller als man gucken kann; keiner ist davor gefeit!
Nun aber zu den Fragen:
zu 1: NEIN
zu 2: Ein Taschengeld in „normaler Höhe“ ist pfändungsfrei. Ein Taschengeld von 2.000 € gilt sicher nicht mehr als „normal“ :wink:
zu 3: In der Insolvenz hat man Obliegenheiten zu erfüllen. Hierzu zählt auch, seine Arbeitskraft bestmöglich einzusetzen. Auch ein Nebenjob kann so Hohe Einkünfte einbringen, dass pfändbare Beträge abzuführen sind! Hier kann man nachschauen, wie sich eine Pfändung bei welchem Einkommen auswirkt: http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/pfaendungsta…
Auf dieser Seite sind m. E. noch weitere gute Informationen.
Vielleicht ist ja doch noch eine außergerichtliche Schuldenregulierung möglich. Ich hoffe, Du hast eine gute Schuldnerberatungsstelle!

Immer Kopf hoch - nie in den Sand!
Für mehr Infos oder auch direkten Kontakt gern über meine HP http://www.verlandeferber.repage1.de

LG und alles Gute!

Hallo Lisa!

…ich muss Privatinsolvenz anmelden… sagt mir, dass Du anscheinend noch nicht viel unternommen hast. Deinem Mann wird nichts genommen, keine Angst!! Dein sogenanntes „Taschengeld“ gibt es nicht. Hier verwendet man Pfändungstabellen. Diese findest Du im Internet. Ein alleinstehender darf ca. 1000€ verdienen ohne das man Ihm etwas pfänden kann. Wende Dich zuerst an Dein Amtsgericht und beantrage die Übernahme der Rechtsanwaltskosten. Dabei hilft Dir der „Rechtspfleger“ Deines Amtsgerichtes. Daraufhin wird Dir ein Rechtsanwalt genannt an den Du Dich mit Deinem Berechtigungsschein wenden kannst. Diesr Rechtsanwalt berät Dich dann umfassend und klärt alle Fragen mit Dir. Alles halb so schlimm!!! :smile:
Viel Glück und guten Mut!
…und einen guten Rutsch ins neue Jahr…

Hallo Lisa,
zu 1: wenn dein Mann keine bürgschaft oder gemeinsamen
Kredit unterschrieben hat, ist er nicht davon betroffen.
zu 2: klare Antwort nein.
zu 3: deine Pfändungsfreigrenze siehe Pfändungstabelle.
findest du unter Google.

mfg
lucy

Vielen lieben Dank für Eure Antworten und für die Ermutigungen!!!
Ich habe den Insolvenzantrag bereits gestellt und es ist auch ein Anwalt mit im Spiel, der das alles regelt, leider kann ich den Menschen nie erreichen und meine Angst ist bis ins unendliche gestiegen, wir sind noch jung und ich hatte eigentlich soviel schönes vor… ich möchte nicht, dass mein Mann jetzt auch noch sein hart verdientes Geld für meine Gutgläubigkeit hergeben muss.
Eure Antworten haben mir sehr geholfen, ich wünschen ALLEN ein wunderschönes neues Jahr, viel Glück und ganz viel Liebe :wink:

Gruß

LA

DS :smile: Das wünsche ich auch!

1.Nein
2.Nein
3.Normalerweise Nein
Gruß

Hallo Lisa,

für Deine Schulden bist nur Du allein verantwortlich, Dein Ehemann ist auch im Insolvenzverfahren davon nicht betroffen.

Ob Du von deinem Einkommen etwas „abgeben“ musst hängt davon ab, wie hoch dieses Einkommen ist. Ausgegangen wird dabei von der Pfändungstabelle. (https://www.lldk-schuldnerberatung.de/glossar/90-pfa…)

Aus dem Taschengeld Deines Ehemannes wird sicher nichts pfändbar sein.

Bei dem Einkommen aus dem Nebenjob hängt diese Frage davon ab, wie hoch dieses Einkommen ist. Grundsätzlich ist bis EUR 989,99 nichts pfändbar. Danach legt die Pfändungstabelle Pfändungsfreigrenzen (https://www.lldk-schuldnerberatung.de/glossar/89-pfa…) fest.

Gruß

hallo lisa,

dein Mann muss nicht für deine Schulden aufkommen.
Es sind Deine Schulden. Nur, wenn er für irgendetwas
eine Bürgschaft unterschrieben hat; und so wie du es mir mitgeteilt hast, ist das ja nicht der Fall.
Wichtig: Mögliches pfändbares Vermögen sollte nachweislich Deinen Mann gehören; wie z. Z. Auto, teure Möbel, ect.
Auch wenn ein Auto auf Deinen Namen zugelassen ist;
der Brief ( Eigentumsurkunde) sollte bei deinen Mann sein. Kaufvertrag mit deinen Mann!
Wenn Du Einkommen erzielst, gilt die Pfändungsfreibetragstabelle.

Hallo Lisa200,
das müsste Dein Treuhänder Dir beantworten können.