Ist mein freund bei unserer heirat bei mir familienversichert

Hallo, ich bin 62 Jahre alt und möchte meinen Freund, 55 Jahre alt, demnächst heiraten. Kann er bei meiner Krankenkasse (Barmer) mitversichert werden? Er selber ist z.Zt. nicht krankenversichert und hat große Probleme nach einem längeren Auslandsaufenthalt wieder in die Gesetzliche aufgenommen zu werden.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Hallo, ist kein Problem bei eingetragenen Lebenspartnerschaften, zu denen Eure Ehe zählt. Allerdings müssen auch die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sein, wie kein eigenes Einkommen bzw. bis zu einer gewissen Grenze etc. Am besten, Du gehts einmal auf die Hom,epage der BARMER/GEK und schaust Dir das unter Leistungen und Beiträgen an. Ansonsten gibt es auch die Beratungsmöglichkeit diesbezüglich bei den gesetzlichen KK wie der Barmer.
Viele Grüße
Ayro

Hallo Bahelmut,

ja, Eheleute können sich kostenfrei in der gesetzlichen Krankenkasse familienversichern. D.h. ab dem Tag eurer Hochzeit, kann sich dein Freund mit bei dir kostenlos versichern, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen (Ehe; Einkommen unter 400 EUR).

Hat er ein höheres Einkommen oder bezieht eine Rente geht das leider nicht.

Ich wünsch euch alles Gute.

Hallo,

ja, Ihr zukünftiger Ehemann kann ab dem Tag der Heirat bei Ihnen mitversichert werden (Familienversicherung).

Ihre Aussage, wonach er jedoch derzeit nicht versicherbar ist, kann ich nicht teilen. Grundsätzlich könnte er sich an seine letzte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland wenden. Selbstverständich müsste er dann auch Beiträge nachentrichten - was jedoch nicht im Verschulden der Krankenversicherung liegt…

Schöne Grüße
Florian

Grüß Gott,

Ehegatten, die über kein eigenes Einkommen verfügen, dass 340 Euro überschreitet, sind „Familienversichert“. Wende Dich nach Eheschließung an die Barmer und beantrage den Versicherungsschutz.

Gruß Schiwi

hallo,
eine heirat bietet die möglichkeit einer familienversicherung wenn der ehegatte kein oder nur geringes einkommen hat.

gruss anna

Hallo,

es ist leider nicht nachvollziehbar, weshalb Ihr Lebensgefährte nicht selbst in gesetzliche Krankenkasse eintreten kann. Wenn er seinen ständigen Wohnsitz wieder in Deutschland hat, muss ihn die letzte Kasse bei der er versichert war wieder aufnehmen.

Er muss dies natürlich dort beantragen und dann auch entsprechende Beiträge zahlen.

Was die Familienversicherung anbelangt, sind Ihre Informationen zu dürftig. Es kommt hauptsächlich auf die Einkommenssituation Ihres zukünftigen Ehemannes an.

Hierzu kann Ihnen aber die Barmer erschöpfend Auskunft geben.

Hallo,

sobals Sie verheiratet sind, können Sie Ihre Mann über sich familienversichern, vorausgesetzt er hat kein Einkommen, das über 365,00 € monatlich liegt.

Seit dem 01.04.2007 darf es keine nichtversicherten Personen mehr in Deutschland geben. War Ihr Freund während seines Auslandsaufenthaltes weiterhin in Deutschland gemeldet? Wie war er in dieser Zeit versichert? Wie war er vor seinem Auslandsaufenthalt versichert? Seit wann ist Ihr Freund wieder in Deutschland?

Viele Grüße

Hallo,
der Anspruch auf kostenfreie Familienversicherung ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft.
1.man muss verheiratet sein,
2.der Familienangehörige (Ehemann)muss seinen Wohnsitz in Deutschland haben,
3.es darf keine anderweitige Versicherungspflicht wie z.B. als Beschäftigter, Arbeitsloser oder Rentner bestehen,
4. es darf keine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit ausgeübt werden,
5.das Gesamteinkommen des Ehegatten darf den Betrag von monatlich EUR 365,00 (=Wert für 2010),bei ausschließlich geringfügiger Beschäftigung monatlich EUR 400,00 nicht überschreiten.

Wenn die aufgeführten Voraussetzungen vorliegen, dürfte der Mitversicherung des Ehegatten nichts im Wege stehen.

ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen

Hallo,
bei über 55-jährigen prüfen alle Krankenkassen kritisch die Aufnahme in die Familienversicherung weil viele ehemals privat Krankenversicherte wenn Sie älter werden versuchen auf diesem Wege wieder in den Genuss der solidarischen gesetzlichen Krankenversicherung zu kommen.
Sollte Ihr Freund jedoch nachweisen können, dass er sich im Ausland aufgehalten hat und nicht privat krankenversichert war und alle anderen Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt sein (z.B. die Einkommensgrenze) werden Sie wohl keine weiteren Probleme bekommen.
Gruß,
Katrin

Hallo,

kurz und knapp: Ja

Etwas ausführlicher:

Bei der Familienversicherung wird lediglich ein Versicherungsbeitrag für alle gezahlt. Somit sind neben dem Versicherten auch ein anspruchsberechtigter Ehe- oder gleichgeschlechtlicher Lebenspartner (nach dem LPartG) und alle anspruchsberechtigten Kinder mitversichert.

Für die Mitversicherung eines Ehe- oder Lebenspartners müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die mitversicherten Personen dürfen keine eigene gesetzliche Krankenversicherung haben. Zudem dürfen sie nicht anderweitig versicherungsfrei mitversichert oder von der Versicherungspflicht befreit sein. Der Wohnsitz bzw. der gewöhnliche Aufenthalt des mitversicherten Familienangehörigen muss sich im Inland befinden. Der Mitversicherte darf hauptberuflich nicht selbständig erwerbstätig sein und nicht über ein Gesamteinkommen verfügen, das monatlich mehr als 365 Euro bzw. bei einem Mini-Job mehr als 400 Euro beträgt.

Die Mitversicherung von Kindern ist nach Angabe der Krankenkasse ebenfalls an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Zu den Kindern zählen eigene Kinder, Stiefkinder, Enkel, Adoptionskinder, Pflegekinder und Kinder eines gleichgeschlechtlichen Lebenspartners, die hauptsächlich von dem Versicherten unterhalten werden.

Kinder können mitversichert werden, wenn sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sind die Kinder älter als 18 Jahre, haben aber das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet, dürfen sie für eine Mitversicherung nicht erwerbstätig sein. Eine Möglichkeit der Mitversicherung besteht bei der Barmer GEK bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, wenn sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder auf freiwilliger Basis ein soziales oder ökologisches Jahr ohne Entgelt durchführt. Findet bis zum 25. Lebensjahr eine Unterbrechung oder Verzögerung der Ausbildung auf Grund der gesetzlich vorgeschriebenen Dienstpflicht, also dem Wehr- oder Zivildienst, statt, soll sich die Versicherung nach Vollendung des 25. Lebensjahres für den Zeitraum der Unterbrechung oder Verzögerung hinaus verlängern.

Kinder, die körperlich, geistig oder seelisch behindert und nicht für sich selbst sorgen können, können ohne eine Altersgrenze beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert werden.

Die Mitversicherung von Kindern wird ausgeschlossen, wenn der Ehe- oder gleichgeschlechtliche Lebenspartner kein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, sein monatliches Einkommen über einer festgelegten Grenze liegt und höher ist als das Monatseinkommen des Versicherten.

Viele Grüße
Christoph

Hallo,

mit der Eheschließung hat dein Freund Anspruch auf Familienversicherung, wenn er im Inland lebt, keine andere Vericherung vorrangig ist und sein Einkommen die Grenzen (max. 400€) nicht überschreitet.

Hallo bahelmut,

grundsätzlich steht einer Aufnahme in die Familienversicherung ab Tag der Heirat nichts im Wege. Es kommt natürlich auch auf andere Kriterien wie z.B. dem Einkommen Ihres Freundes an. Die Familienversicherung muss dann bei der BARMER beantragt werden. Dafür gibt es ein spezielles Formular bei der BARMER. Die Heiratsurkunde sollte dem Antrag beigelegt werden.

Na dann alles Gute für Sie!

LG…

Hallo,

klar „kann“ er familienversichert werden. Allerdings gibt es sehr viele Voraussetzungen dafür. Ob diese vorliegen kann nur die betroffene Krankenkasse feststellen.

Also bitte bei deiner Krankenkasse anrufen und einen Antrag für die Familienversicherung zusenden lassen. Antrag vollständig ausfüllen, unterschreiben und Heiratsurkunde in Kopie beifügen.

Bei Fragen zum Ausfüllen des Antrages bitte bei deiner Krankenkasse anrufen oder dort mit den Unterlagen vorsprechen. Falsche oder unvollständige Angaben führen auch noch Jahre später zum rückwirkenden Verlust des Versicherungsschutzes.

Alles Gute!

Andi

Hallo bahelmut,
ab dem Tag der Heirat besteht für deinen Partner auch ein Anspruch auf eine kostenfreie Familienmitversicherung.
Einzige Voraussetzung ist, dass dein Partner keine eigenen monatlichen Einkünfte von mehr als 365€ hat.

Informiere die Barmer,fordere einen Familienfragebogen an,schick diesen von Euch beiden unterschrieben zurück und füge eine Kopie der Heiratsurkunde bei.

Viele Grüsse
sigi-der-schwabe

Hallo,
zunächst, in Deutschland gibt es die Versicherungspflicht. Je nachdem ob wo Ihr Freund vorher versichert war ist er bereits seit Einreise nach Deutschland wieder versichert.
Bei Heirat hat er Anspruch auf Familienversicherung.
wenn er die Vorraussetzungen erfüllt SGB V § 10.

Aber es wird auch eine Nachzahlung auf Ihn zu kommen.
Dazu bitte an die letzte Kasse wenden in welcher er in Deutschland versichert war.
Gruß

Hallo,

das funktioniert selbstverständlich. Familienversicherungs-Antrag bei der Kasse anfordern und ausfüllen (Heiratsurkunde kopieren und beifügen!).

Grüße aus Hamburch!