Ist mein Mietvertrag gültig?

Liebe/-r Experte/-in,
ich brauche dringend Hilfe. Hier mein Bericht

Ich habe im Juli.2008 einen Garten von privat mit einem am Rechner erstellten „Mietvertrag über Gartennutzung“ angemietet.
Im Mietvertag stehen Namen vom Vermieter, Garten am Schützenplatz, mein Name und Anschrift und Mietbeginn zum 01.01.2008 (also vordatiert…) Des weiteren steht hier : Mit übernommen werden alle Gerätschaften des Vormieters (incl. Wohnwagen), die bei Kündigung des Mietverhältnisses vom Gartengrundstück zu entfernen sind." Im Anschluss die Höhe der jährlichen Miete. Diesen Vertrag habe ich unterschrieben und ca. Mitte dieses Jahres schriftlich gekündigt.

Jetzt habe ich den Garten gekündigt und die Vermieterin möchte, dass ich den Wohnwagen usw. entsorge. Der Wohnwagen ist jedoch ‚immer schon‘ in ein Holzhaus mit Terrassen usw eingebaut gewesen und des weiteren besteht nur Zugang zum Garten durch ein kleines Gartentor. Der Rest des Gartens ist mit Bäumen umwachsen (so lange steht der Wohnwagen schon drin…)

Welche Pflichten habe ich hier???

  • Ist der Mietvertag gültig??? Ist kein Pachtvertrag…
  • Muß ich den Wohnwagen entsorgen (d.h. auch das Holzhaus abreißen, damit ich an den Wagen rankomme?) und wenn ja, habe ich die Verpflichtung die Bäume zu fällen (der Garten liegt zudem auch ca. 1,50 unterhalb/tiefer als der Feldweg), damit ich den Wohnwagen rausziehen lassen kann. Oder muß ich die Kosten für die sonst nötige Zerlegung in Kleinsteile (die durch das Gartentor passen) übernehmen
  • Ist der finanzielle Aufwand eigentlich vertragsrechtlich zumutbar? Habe jährlich 100,- Pacht gezahlt und die Entsorgung des Wohnwagens steht somit in keinem Verhältnis und würde meine durchschnittliche Pacht dann sicherlich ins unermessliche steigern.
    Hätte ich bei Vertragsabschluss eine Vorstellung von den Kosten gehabt, hätte ich den Vertrag nie unterschrieben.

Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand helfen kann, denn heute kam der Brief von der Vermieterin des Gartens, dass ich den Wohnwagen bis 15.01.13 zu entsorgen hätte…

Ich fühle mich hier echt ausgenommen wie eine Weihnachtsgans…

Vielen Dank für sehr schnelle Antworten, Gruß Ria

Hallo Ria,

aus meiner Sicht ist der Vertrag rechtens und Sie müssen den Wohnwagen entsorgen.
Sie haben vielleicht auch deshalb nur 100,00 Euro Pacht bezahlt, weil die Vermieterin weiss, dass Sie den Wohnwagen entsorgen müssen.

MfG P. Kunze

Hallo Frau Kunze,

vielen Dank für Ihre super-schnelle Antwort, auch wenn ich auf ein anderes Ergebnis gehofft habe…
Die Pachthöhe liegt an der äußerst ländlichen Lage…

Ihnen schöne Feiertage und mit
freundlichen Grüßen
Ria

Hallo, genau kenne ich mich da leide nicht aus, aber meine Meinung dazu ist, dass Sie einen gültigen Mietvertrag vorliegen haben. Dort steht laut Ihren Angaben, dass Sie die Gerätschaften inkl. Wohnwagen übernehmen. Damit sind Sie, sofern es nicht wieder einen Nachmieter gibt, der diese Dinge übernehmen möchte, verpflichtet sie vom Grundstück zu entfernen.
Wie das von statten geht weiß ich nicht. Was aber sicher nichtsein kann, ist dass Sie Bäume etc. entfernen.
Wie gesagt, dies ist nur meine Meinung. Ob es rechtlich wirklich so aussieht möchte ich nicht beschwören.
Grüße, Braselino

Hallo, Sie haben den Wohnwagen übernommen. Er gehört Ihnen, also ist es auch Ihre Pflicht ihn wieder vom Grundstück des Vermieters zu entfernen. Koste es was es wolle. Was kann Ihr Vermieter dafür, soll er jetzt die Kosten übernehmen? Hätten Sie den Wohnwagen nicht übernommen, hätte wahrscheinlich der vorherige Mieter den Wohnwagen entsorgen müssen. Man macht Verträge um sie einzuhalten, nicht um sie hinterher anzuzweifeln. Sprechen Sie mit dem Vermieter, es findet sich meist eine Lösung, wenn freundlich und rücksichtsvoll mit einander gesprochen wird.

Hallo Braselino,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich seh mal weiter. Ihnen wünsche ich schöne Feiertage und gute Erholung. Liebe Grüße Snoopy66

Ihr Mietvertrag ist gültig. Die Gerätschaften Ihres Mietvorgängers haben Sie übernommen, folglich obliegt Ihnen nunmehr, soweit im Mietvertrag eine geräumte Herausgabe der Mietsache vereinbart ist, auch diese vertragsgemäße Herausgabe des Grunstücks, auf dem sich nunmehrIhre Sachen befinden; die völlig unabhängig von der Höhe der vereinbarten Miete!