Ist mein noch Arbeitgeber verpflichtet mir

… meine fehlenden Unterlagen zu zusenden?

Ich habe zum Jahresende gekündigt und mir fehlen noch diverse Unterlagen von meinem Arbeitgeber. (Arbeitszeugnis, zwei Lohnscheine usw.)
Diese hab ich bei ihm schriftlich verlangt mit einer Frist bis zum 31.12.
Darauf hin bekam ich per Einschreiben einen Termin gesetzt, dass ich die Unterlagen am 30.12. abholen soll. Hier meine Frage! Bin ich verpflichtet die Unterlagen abzuholen, oder muss der Arbeitgeber mir diese zuschicken? Eine Wegstrecke zu meinem Arbeitgeber wäre ca.70km.

Hallo,

grundsätzlich ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet Ihnen die Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Dies beinhaltet aber nicht, dass er sie ihnen zu schicken muss. Die meisten Arbeitgeber lassen die Unterlagen abholen, da sie sich die Entgegennahme gern schriftlich quittieren lassen.
Ich denke Sie werden den Weg in Kauf nehmen müssen. Alles andere zieht die Sache nur in die Länge und Sie benötigen bestimmt die Unterlagen für Ihren neuen Arbeitgeber.
Alles Gute

tobi-stern

Zunächst kann ich nicht erkennen, wann denn Ihr letzter Arbeitstag ist. Bis zu diesem sind Sie auf jeden Fall verpflichtet, den Weisungen des Arbeitgebers zu folgen. Der letzte Arbeitstag ist der Tag, an dem das Arbeitsverhältnis endet, nicht der letzte Tag, an dem Sie arbeiten (z. B. weil der Arbeitgeber Sie noch einige Tage freigestellt hat oder weil Sie ihren Resturlaub genießen).

Unabhängig davon ist verständlich, dass der Arbeitgeber für die Aushändigung der Unterlagen eine schriftliche Empfangsbestätigung von Ihnen haben will. Das geht bei Abholung für ihn am einfachsten. Sie sollten sich also mit ihm verständigen, wie Sie für beide Seiten rechtssicher die Dokumente austauschen.

Ernst-Erwin

Danke schon mal für die hilfreiche Antwort… :wink:
Bin bis einschließlich 31.12.2010 Angestellter der Firma.

War nun bei dem Termin und habe trotzdem NICHT alle meiner geforderten Unterlagen bekommen. Unter anderem ist da mein Staplerschein den ich in der Firma gemacht habe und der letzte Lohnschein.
Der Staplerschein ist mir mit den Begründungen NICHT ausgehändigt worden, dass die Firma den ja bezahlt hat und das er nur für diese Firma gültig sein soll…!
Meines Erachtens steht mir der Staplerschein aber dennoch zu, da es ja eine persönliche Qualifizierung von mir ist, oder???
Beim fehlenden Lohnschein sehe ich ja ein das der aus abrechnungstechnischen Gründen noch nicht da ist, aber muss ich den denn dann nochmals extra abholen fahren??? Das war nämlich die Aussage meines „Noch-Arbeitsgebers“ auf die Frage ob sie mir den dann wenigstens zuschicken können…!

Formal hat der Arbeitgeber auch beim Staplerschein Recht. Zwar kann er mit dem Schein nichts anfangen, weil er ja auf den Namen einer Person ausgestellt ist, doch wenn er ihn bezahlt hat, hat er auch Anspruch auf „seinen“ Schein und braucht ihn nicht dem Arbeitnehmer auzuhändigen. Wenn Sie für jemand anderen etwas bezahlt hätten, hätten Sie ja auch Anspruch darauf … es sei denn, Sie würden das verschenken. Der Arbeitgeber wird Ihnen aber wohl nichts schenken wollen, oder?

Mit den Lohnunterlagen ist das wie schon beschrieben. Denn sollten sie nicht stimmen, gibt es für beide Seiten nur eine kurze Frist des Widerspruchs.

Nein, schenken wird er mir bestimmt nichts mehr…leider… :wink: !
Aber ist der Staplerschein nicht wie eine Weiterbildung, bzw. Fortbildung? Dann müsste er mir doch trotzdem zustehen!?
Wenn ein Auszubildender in einer Firma ne Ausbildung macht, bezahlt doch der Arbeitgeber auch diese Ausbildung und darf am Ende nicht sagen, „Du bekommst deine Ausbildungsunterlagen nicht, weil wir die bezahlt haben…“ !?

Richtig, Staplerschein ist Fortbildung, nicht Ausbildung. Das BBiG (Berufsbildungsgesetz) gilt für Fortbildung nicht. Sie können natürlich dagegen klagen. Aus Ihren bisherigen Angaben sehe ich aber keine Chance, dass Sie im Recht wären.

Ernst-Erwin