Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem, bei dem ihr mir hoffentlich
helfen könnt.
Ich bin am 17.07.08 in meine erste eigene Wohnung
eingezogen und habe nun die Betriebskostenabrechnung
erhalten für den Zeitraum 18.07.08 - 31.12.08. Da die
Nachzahlung für die Zeit doch recht hoch ist (knapp 260
Euro) und ich in der Zeit angeblich nahezu genau soviel
Heizkosten verursacht habe wie im gesamten Jahr 2009
(Ablesung am 23.12.09) bin ich stutzig geworden und habe
in einem Mietrechtsbuch nachgelesen. Dabei ergibt sich
für mich die Frage, ob die Betriebskostenabrechnung
ungültig ist.
Gründe für die Vermutung:
- In dem Buch steht, dass die Abrechnung immer 12 Monate
betreffen muss. Das muss nicht immer vom 01.01. bis
31.12. sein aber immer 12 Monate. Meine Abrechnung ist ja
nun deutlich kürzer (18.7.08 - 31.12.08). Allerdings
steht im Mietvertrag, dass der Abrechnungszeitraum das
Kalenderjahr (01.01. - 31.12.) ist. Wer hat hier nun
Recht? Das Buch oder die Klausel im Mietvertrag???
- Da die Heizkosten einen großen Teil der Nachzahlung
ausmachen, habe ich in dem Buch dort besonders
nachgelesen und da stand, dass man ein Kürzungsrecht von
15% hat, wenn bei Mieterwechsel keine Zwischenablesung
gemacht wurde. Andere Websites sagen aber eine
Zwischenablesung ich nicht zwingend erforderlich. Wer hat
hier nun Recht?
Schonmal vielen Dank für die Antworten.
Instigater
Hallo,
ich gehe davon aus, dass schon das ganze Jahr abgerechnet worden sein wird, du aber nur deinen Anteil der Abrechnung also ab 17.7. erhalten hast.
Insofern liegt hier erstmal kein Fehler vor.
Schwieriger ist die Frage der Zwischenablesung: Sind bein Einzug tatsächlich keine Zähler abgelesen worden? Es muss doch ein Übergabeprotokoll geben, auf welchem die Zählerstände bei Einzug eingetragen sind.
Werden die Verbäuche der Wohnung überhaupt über Zähler erfasst? Wenn nein ist eine Aufteilung gemäß Gradtagszahlen rechtmäßig. Wenn allerdings Zähler vorhanden sind und diese nicht abgelesen wurden, würde ich die Abrechnung um die besagten 15% kürzen bzw., im Interesse eines einvernehmlichen Mietverhältnisses, erstmal versuchen mit dem Vermieter hier eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Hallo Franziska,
das heißt dann, dass die Betriebskostenabrechnung
korrekt ist, trotz einer geringeren Zeit? Okay das
nehme ich erstmal so hin, da teilweise tatsächlich nur
anteilsmäßig berechnet wurde.
Zum Thema Zähler:
Es sind überall Zähler montiert. Zur Wohnungsübergabe
wurden aber nur Stromzähler, Kaltwasser- und
Warmwasserzähler abgelesen. Nicht jedoch die Zähler an
den Heizkörpern (Verdunstungsröhrchen).
Über die Immobiliengesellschaft habe ich
herausgefunden, dass am 19.03.08 eine Zwischenablesung
durchgeführt wurde. Ich bin jedoch erst am 17.07.08
eingezogen. Heißt das, eine Kürzung um 15% wäre hier
rechtens?
LG Christian
Hallo,
ich gehe davon aus, dass schon das ganze Jahr
abgerechnet
worden sein wird, du aber nur deinen Anteil der
Abrechnung
also ab 17.7. erhalten hast.
Insofern liegt hier erstmal kein Fehler vor.
Schwieriger ist die Frage der Zwischenablesung: Sind
bein
Einzug tatsächlich keine Zähler abgelesen worden? Es
muss doch
ein Übergabeprotokoll geben, auf welchem die
Zählerstände bei
Einzug eingetragen sind.
Werden die Verbäuche der Wohnung überhaupt über Zähler
erfasst? Wenn nein ist eine Aufteilung gemäß
Gradtagszahlen
rechtmäßig. Wenn allerdings Zähler vorhanden sind und
diese
nicht abgelesen wurden, würde ich die Abrechnung um
die
besagten 15% kürzen bzw., im Interesse eines
einvernehmlichen
Mietverhältnisses, erstmal versuchen mit dem Vermieter
hier
eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Die Gesatm-BK-Abrechnung wird für den Abrechnungszeitraum erstellt. Hier also 01.01.-31.12. Deine Bk-Abrechnung für den Nutzungszeitraum 18.7. - 31.12.08 Das ist völlig korrekt. Der Vormieter bekommt die Abrechnung für 01.01. - 17.07.08 im ganzen sind das dann 12 Monate.
Die Heizkosten werden -wenn keine Zwischenablesung erfolgt ist- nach Gradtagszahlen abgerechnet.
Richtig - die Heizkosten wurden auch nach Gradtagszahlen abgerechnet. Jedoch nur die „nicht verbrauchsspezifischen“ - der abgelesene Verbrauch wurde zu 100% abgerechtnet. Und der soll angeblich so hoch sein wie für das gesamt letzte Jahr, was ich nicht glauben kann. Deswegen zweifel ich hier so stark. Eine Zwischenablesung wurde ja am 19.03.08 gemacht. Bis zu meinem Einzug sind da aber noch 4 Monate wo viel passieren kann?
Hallo Instigator,
ums kurz zu machen, sowohl Dein Vermieter als auch Deine Abrechnung haben Recht. Die Gesamtabrechnung gilt für das ganze Haus und ist nicht anders als so für ein Jahr zu erstellen.Da Du erst im Juli eingezogen bist, ist ein Abrechnungzeitraum kürzer. Die Heizkosten kannst Du überprüfen, indem Du Dir Deinen Ablesebeleg aufbewahrst und die ganze Sache ausrechnest.
LG
Pinguin aus Leipzig
Hallo,
also der abgerechnete Zeitraum ist in Ordnung.
Wenn Zähler vorhanden sind und nicht abgelesen wurden, dann solltest du die Abrechnung tatsächlich um 15% kürzen.
Viele Grüße
Tut mir leid, dass ich erst jetzt antworte. War im Urlaub. Kann dir bei der Betriebskostenabrechnung aber auch nicht helfen. Bin da selbst laie.