Ist meine Betriebskostenabrechnung verjährt?

Liebe Teilnehmer,

Es geht um die Betriebskosten-Abrechnung.
Der Abrechnungszeitraum ist 01.09.2009 bis 31.08.2010.

Laut Nachbarn lagen die Abrechnungen gestern, also am 31.08., in den Briefkästen.

Ein Mieter ist aber erst heute nach Hause gekommen und hat also erst am 01.09.2011 seine Abrechnung empfangen.

Auf der Homepage des deutschen Mieterbundes steht dass nicht etwa das Zusendedatum des Vermieters gilt, sondern das Erhaltdatum des Mieters, siehe folgender Text:

"Spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode muss der Mieter die Betriebskostenabrechnung des Vermieters erhalten haben. Verpasst der Vermieter diese Frist, kommt die Abrechnung später beim Mieter an, kann der Vermieter nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) keine Nachforderungen aus dieser Abrechnung mehr stellen.

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin (63 S 681/09) kommt es nicht darauf an, wann der Vermieter die Abrechnung erstellt oder verschickt hat. Entscheidend ist allein, wann der Mieter die Abrechnung „in Händen hält“. Deshalb reicht es auch nicht aus, wenn der Vermieter innerhalb der Zwölfmonatsfrist die Betriebskostenabrechnung durch Einschreiben mit Rückschein verschickt. Trifft der Postbote den Mieter nicht an, hinterlegt er einen Benachrichtigungsschein im Briefkasten. Der ersetzt aber nicht den Zugang des Einschreibens und damit der Betriebskostenabrechnung. Holt der Mieter das Einschreiben nicht bei der Post ab, wird es an den Vermieter zurückgesendet. Der muss dann die Abrechnung erneut verschicken. Ist dann die Zwölfmonatsfrist verstrichen, kann der Vermieter keine Nachforderungen aus der Abrechnung mehr geltend machen.

Nach Informationen des Deutschen Mieterbundes kann sich der Vermieter auch nicht darauf berufen, er habe die Verspätung nicht zu verantworten. Tatsächlich trägt der Vermieter das Risiko, dass der Vermieter die Abrechnung rechtzeitig bekommt."

Demnach wäre die besagte Betriebskostenabrechnung ja um einen Tag verjährt, oder?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus.

Freundliche Grüße

Erika

Die Hände des Mieters sind auch sein Briefkasten. Wäre ja zu einfach: 1 Woche in Urlaub und schon ist das Urlaubsgeld wieder „verdient“

vnA

Hallo, manche Mieter sind einfach zu raffiniert und nicht zu knacken. Ein Vermieter sollte seinen Laden aber auch im Griff haben und solche Dinge nicht ewig rumliegen lassen…Ich glaube da hat sich ein lustiges Vermieter-Mieter-Gespann gefunden…Im Ernst: diesmal nicht zahlen, so lernt der Vermieter hoffentlich dazu…augenzwinkernde Grüße

Hi,

Es geht um die Betriebskosten-Abrechnung.
Der Abrechnungszeitraum ist 01.09.2009 bis 31.08.2010.

Laut Nachbarn lagen die Abrechnungen gestern, also am 31.08.,
in den Briefkästen.

Ein Mieter ist aber erst heute nach Hause gekommen und hat
also erst am 01.09.2011 seine Abrechnung empfangen.

Nein, empfangen hat er sie, als sie in den Briefkasten geworfen wurde.

Auf der Homepage des deutschen Mieterbundes steht dass nicht
etwa das Zusendedatum des Vermieters gilt, sondern das
Erhaltdatum des Mieters, siehe folgender Text:

"Spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode muss
der Mieter die Betriebskostenabrechnung des Vermieters
erhalten haben. Verpasst der Vermieter diese Frist, kommt die
Abrechnung später beim Mieter an, kann der Vermieter nach
Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) keine
Nachforderungen aus dieser Abrechnung mehr stellen.

Sie ist aber doch am 31.08.2011 eingegangen.

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin (63 S 681/09)
kommt es nicht darauf an, wann der Vermieter die Abrechnung
erstellt oder verschickt hat. Entscheidend ist allein, wann
der Mieter die Abrechnung „in Händen hält“. Deshalb reicht es
auch nicht aus, wenn der Vermieter innerhalb der
Zwölfmonatsfrist die Betriebskostenabrechnung durch
Einschreiben mit Rückschein verschickt. Trifft der Postbote
den Mieter nicht an, hinterlegt er einen
Benachrichtigungsschein im Briefkasten. Der ersetzt aber nicht
den Zugang des Einschreibens und damit der
Betriebskostenabrechnung. Holt der Mieter das Einschreiben
nicht bei der Post ab, wird es an den Vermieter
zurückgesendet. Der muss dann die Abrechnung erneut
verschicken. Ist dann die Zwölfmonatsfrist verstrichen, kann
der Vermieter keine Nachforderungen aus der Abrechnung mehr
geltend machen.

Hier wurde aber nichts hinterlegt und nicht abgeholt, die Abrechnung lag am 31.08.2011 nicht irgendwo bei der Post, sondern im Briefkasten des Mieters. Das der Mieter im Urlaub war, ist ja nicht das Verschulden des Vermieters. Wäre ja auch blöd, stell Dir mal vor, ein Mieter wäre mehrere Monate nicht zu Hause, dann hätte der Vermieter Pech und müsste die Nebenkosten des Mieters begleichen.

Nach Informationen des Deutschen Mieterbundes kann sich der
Vermieter auch nicht darauf berufen, er habe die Verspätung
nicht zu verantworten. Tatsächlich trägt der Vermieter das
Risiko, dass der Vermieter die Abrechnung rechtzeitig
bekommt."

Wie gesagt, sie war ja pünktlich da.

Demnach wäre die besagte Betriebskostenabrechnung ja um einen
Tag verjährt, oder?

Nö.

Was ich aber merkwürdig finde ist die Tatsache, daß man Kosten, die man verursacht hat, nicht bezahlen möchte. Das tut dem Vermieter - Mieter Verhältnis bestümmt gut! Der Vermieter wird seine Dankbarkeit sicher dann zeigen, wenn er das nächste Mal kulant sein soll…

Gruß
Tina

Zugang bedeutet rechtlich, dass die Abrechnung in den Machtbereich des ehemaligen Mieters gelangt und dieser die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat.

Der Briefkasten ist der Machtbereich des Mieters.