Ist meine Mieterhöhung rechtens?

Ich habe vor ein paar Tagen eine frohe Botschaft meines Vermieters erhalten:
angeblich wäre ich 823 euro im Rückstand.
Ich habe ihn darauf unverzüglich angerufen, man teilte mir mit das ich 600 euro Nebenkosten nachzahlen muss.
Desweiteren wäre die Miete von 435 euro auf 515 euro gestiegen.
(ich muss erwähnen das der standard dieser Wohnung Wirklich mies ist)
Komm wir nun zu meiner Frage:
Der Mietspiegel für Neubrandenburg bzw das Virtel um die 4,26 euro pro quadratmeter
— Also 76 qm x 4,26 = 323,76
die fristen wurden meiner meinung auch nicht eingehalten, da 2 monate zuvor schon um 10 euro ( von 435 euro auf 445 euro) erhöht wurde.
WAS KANN ICH TUN?
Ich weiß echt nicht was ich machen soll… ich will ja auch nicht denen mein gefährliches Halbwissen um die Ohren hauen.

HILFE BITTE

Hallo mialilou,

was dein Vermieter dir am Telefon erzählt ist erstmal unwichtig.

Sobald du etwas schriftliches in der Hand hast, geh bitte zum Mieterschutzbund und lass dich dort beraten.

LG
Andreas

danke, werd ich machen.
nur noch eine frage am rande:

also bilde ich mir nicht nur ein, dass das alles irgendwie komisch ist??

Ich finde es auch irgendwie merkwürdig. Du bist also nicht alleine.

LG
Andreas

Hallo,
zunächst mal: haben Sie die Nebenkostenabrechnung bereits erhalten? Haben Sie dagegen Widerspruch eingelegt? Haben Sie die Abrechnugn geprüft? Oder warum sonst haben Sie sie nicht bezahlt? Das sollten Sie klären.
Eine Erhöhung der Kaltmiete muss drei Monate im voraus schriftlich angekündigt werdne, denn die Mieter haben das Recht, dagegen Einspruch einzulegen. Ist das passiert? Der Vermieter muss Ihnen mindestens drei Vergleichsmieten präsentieren, d.h. drei vergleichbare Wohnungen, bei denen die Miete ebenfalls soviel Euro pro qm beträgt, wie er von Ihnen möchte (die Wohnungen dürfen abe rnicht ihm selbst gehören).
Gruß, Zita

Hallo mialilou,
nach Ihrer Schilderung ist die Mieterhöhung nicht rechtens und die Nebenkostennachzahlung muß begründet werden, es muß also eine korrekte Abrechnung vorgelegt werden. Wenn es danach noch Unklarheiten gibt, stehe ich gern zur Verfügung.

Die Erhöhung der NETTOKALTMIETE ist dann nicht rechtens, wenn die letzte Erhöhung weniger als ein Jahr zurückliegt. Handelte es sich bei der letzten Erhöhung also um die Nettokaltmiete, dann können Sie dieses neue Ehöhungsverlangen schriftlich ablehnen, es ist nichtig. Berufen Sie sich auf das BGH-Urteil (BGH RE WuM 93, 388).

Für Mieterhöhungsverlangen für frei finanzierten Wohnraum gibt es noch weitere Einschränkungen, zu denen ich mich bei passender Gelegenheit gerne äußere.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Ob die Heizkostenabrechnung stimmt kann ich natürlich nicht sagen. Auf jeden Fall muss der VM nach den Regeln der Heizkostenverordnung nachweisen, dass Nachzahlungen anstehen.
Eine Mieterhöhung um 20% kann es schon geben. Kommt halt auf den Mietspiegel u. die Nachfrage und – leider – nicht wirklich auf den Zustand der Whg. an.
Am besten mal mit einer Verbraucherzentrale oder dem örtlichen Mieterverein sprechen.

hallo,
Ich habe Vorher keine Abrechnung bekommen oder eine Ankündigung der Mieterhöhung.
Erst am Telefon hat die Gesellschaft mich informiert. Die wollen mir das wohl zuschicken.
Die Mahnung kam also zu erst.
lediglich die Erhöhung um 10 Euro habe ich vor 2 Monaten bekommen.

Hallo,
eine Erhöhung ohne vorherige schriftliche Ankündigung ist nicht rechtens. Sie können Ihren Vermieter auch darauf hinweisen! Erst wenn Sie die Ankündigung einer Mieterhöhung schriftlich zugestellt bekommen haben, erst wenn Sie eine Nebenkostenabrechnung schriftlich zugestellt bekommen haben, haben Sie ja die Möglichkeit, dagegen Einspruch einzulegen!
Also: Einspruch einlegen egen die Mieterhöhung; Einspruch einlegen gegen ide Nebenkostenabrechnung.
Gruß, Zita

Mieterhöhung ist nur nach besonderen Fristen möglich. (Siehe Absatz 1)

Erhöht werden dürfen die NK, wenn die Vorauszahlung zu niedrieg ist (vorher aber immer die NK-Abrechung prüfen, Kamera mitnehmen. ALLES, auch die Rechnungen knipsen: ist erlaubt oder Vermieter sichert zu, Kopien zu machen und dann gemäss Mietvertrag prüfen!!)
Dann ist die neue Miete, die ggf. erhöhte Kaltmiet + die NK neu.
Natürlich hat der Vermieter dann vorher eine falsche NK-Vorauszahlung verlangt, vielleicht, um einen Mieter zu finden!!??

So muss zum Beispiel die Miete innerhalb der letzten 15 Monate unverändert gewesen sein und

Zusätzlich darf die Miete der Wohnung sich innerhalb der vergangen drei Jahre um nicht mehr als maximal 20 Prozent erhöhen.

Ausgenommen sind hierbei gemäß den §§ 559 und 560 Mieterhöhungen infolge einer Modernisierung oder einer Erhöhung der umlagefähigen Nebenkosten.

Eine Mieterhöhung muss schriftlich und unter Angabe der Gründe für die Mieterhöhung an den Mieter gerichtet werden.

Hierbei muss eine Frist von 3 Monaten eingehalten werden, in welcher der Mieter die Richtigkeit der Ansprüche prüfen kann. Zwei volle Monate müssen zwischen Erhöhungsverlangen und Beginn der neuen Mietzahlung liegen. Im kürzesten Fall genügen also auch zwei Monate + 1 Tag zur Ankündigung.

Besonders bei der maximalen Erhöhung von 20 Prozent innerhalb von 3 Jahren kann es zu Fehlern innerhalb der Erhöhung kommen, indem diese Kappungsgrenze von 20 Prozent überschritten wird. Diese Grenze dient jedoch dem Schutz des Mieters und darf gemäß § 558 Abs. 3 BGB nicht überschritten werden.

Guten Tag!
Grundsätzlich muss eine Miererhöhung schriftlich mit Begründung gefordert werden. Einfach mal so, ist eine Erhöhung nicht möglich.
Des weiteren gbt es klare Grenzen, um wieviel, warum, wann erhöht werden kann. Wenn die ortsübliche Miete -gibt es einen Mietspiegel?- darunter liegt, kann diese Erhöhung nicht rechtens sein.
Un zu den Nebenkosten. Haben sie eine detaillierte, nachvollziehbare Nebenkostenabrechnung erhalten?
Wenn nein, können keine Nachforderungen gestellt werden.
L.G. Jihet