Ist mietfreies Wohnen Zuwendung lt. Erbrecht?

Angenommen eine Person wohnte über Jahre und bis zu dessen Tode kostenfrei im Hause des Erblassers, ohne dass z. B. ein Nutzungsrecht etc. eingetragen wäre. Könnte es sich hierbei um eine Zuwendung im erbrechtlichen Sinne handeln und wie weit zurück müsste der Anspruch im Nachlassverfahren berücksichtigt werden?

Guten Tag,
mietfreie Wohngewährung kann Schenkung, Ausstattung oder auch Unterhaltsgewährung sein. Handelt es sich um eine Schenkung, kann diese Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen. Schenkungen, die bis vor 10 Jahren erfolgt sind, sind der Höhe nach je nach Zeitablauf abgestuft zu berücksichtigen.