Ich bin im Juni 2010 in meine Wohnung eingezogen. Damals hat mir meine Vermieterin gesagt das ich die Wohnung nur bekomme wenn ich mindestens 12 Monate in der Wohnung bleibe.
Da ich nicht vor hatte so schnell wieder auszuziehen, hab ich den Mietvertrag mit der Klausel das die Mindestlaufzeit des Mietvertrages 12 Monate beträgt unterschrieben.
Leider muss ich jetzt beruflich bedingt umziehen und müsste dann für zwei Wohnungen Miete bezahlen, was ich mir finanziell nicht wirklich leisten kann.
Im Internet hab ich jetzt gelesen das das garnicht rechtens wäre.
Stimmt das? Und wenn ja - ist der Mietvertrag dann komplett ungültig oder gelten dann die normalen drei Monate Kündigungsfrist?
Sorry, aber Ihre Frage lässt sich ohne Kenntnis über den genauen Wortlaut dieser Klausel nicht beantworten.
Vielleicht finden Sie ja die Antwort ohne meine Hilfe in folgendem Lexikon, mithilfe der Suchwörter: Kündigungsverzicht, bzw. Zeitmietvertrag.
Es ist ein ganz normaler Standardmietvertrag. Es wurde lediglich bei dem Feld „Sonstige Vereinbarungen“ die Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten reingeschrieben.
Das solltest Du einen Juristen Fragen
Hallo aus Bernburg,
ist schon erstaunlich auf was die Leute so alles kommen. Ja wir haben in Deutschland Vertragsfreiheit und Verträge werden geschlossen um sie einzuhalten; so lange diese nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Hier liegt eine eindeutige Benachteiligung der Mieter vor. Die Klausel ist einfach unwirksam, so als wenn drin steht, dass bei Regenwetter die Flöhe husten.
unwirksame Klauseln braucht kein Mieter dem Vermieter mitzuteilen. Die stellen sich dann meist unwissend oder lassen die Klausel von Rechtsverdrehern in (scheinbar) wirksame Klauseln verwandeln.
Für Sie gelten die drei Monate Kündigungsfrist. Kündigen Sie schriftlich mit gerichtsanerkanntem Einschreiben-Rückschein, Der ist nicht umsonst aber spart im Streitfall viel Kosten. Bei der Wohnungsübergabe unbedingt Übergabeprotokoll machen und möglichst von Drittem, Nachbarn oder Bekannten unterschreiben lassen. In 6-12 Monaten sollten sie dann die Kaution abzüglich bis zum Übergabetag entstandener Nebenkosten, zurück bekommen.
LG aus Bernburg
Hallo,
es kommt auf den Mietvertrag an.
Falls nur die Kündigungsfrist erhöht ist ist die Klausel nicht wirksam.
Je nach Mietvertrag könnte bei beruflichen Gründen ein Sonderkündigungsrecht vorliegen.
ABer ohne Mietvertrag wird das nicht zu beurteilen sein.
Gruß
David
Hallo,
so leid es mir tut, ich fürchte die 12 Monate sind bindend. Im umgekehrten Fall wären Sie ja sicherlich auch nicht erfreut darüber gewesen, wenn Ihr Vermieter sie vor die Türe gesetzt hätte 
Ich denke, es bleibt Ihnen nur übrig, mit dem Vermieter zu reden und ggfls. einen Nachmieter zu suchen.
Selbst wenn eine Klause im Mietvertrag ungültig ist, gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen, also ganz ohne „Vorgaben“ steht man nie da, selbst wenn ein Vertrag ungültig ist.
Liebe Grüße
Tiffy
Bitte, ist es denn so schwer zu verstehen. Ich benötige den genauen Wortlaut, ansonsten ist jede Antwort reine Kaffeesatzleserei!
Hallo,
bitte wenden sie sich an einen Experten.
MfG
Ich würde zur Sicherheit ganz normal mit dreimonatiger Frist kündigen, dann bist du auf der sicheren Seite.
Hallo, Zeitmietverträge sind ungültig, allerdings kann beiderseitig ein Kündigungsverzicht für bis zu 4 Jahren vereinbart werden. Es kommt also darauf an, was in Ihrem Mietvertrag steht. Es ist schwierig aus solchen Verträgen zu kommen aber nicht unmöglich. Schauen Sie bitte hier: http://www.hamburg.de/mietrecht-hamburg/4004/kuendig…
viele Grüße
Hallo,
das muss ein Missverständnis sein, das ich diese Frage erhalte, habe selber Schwierigkeiten mit meinem Vermieter,
mfg,
Shan