Ist movie2k.com legal?

Hallo,

habe da mal ne frage und zwar ist movie2k.com eine legale seite oder nicht?
will nämlich keine schwierigkeiten bekommen.
hoffe ihr könnt mir helfen…

mfg

Hallo,

alles ist möglich. Aber ich gehe mal von folgenden Punkten aus:

  1. Du kannst lesen!
  2. Du kannst 1 + 1 zusammen zählen!
  3. Du weißt was eine Eintrittskarte fürs Kino ist!
  4. Du weiß was eine Eintrittskarte fürs Kino kostet!
  5. Du hast schonmal gehört, dass es verboten ist, Kinofilme kostenlos downzuladen!

So… Wie wahrscheinlich ist es nun, dass die Kinofilme, die gerade eben erst ins Kino gekommen sind, kostenlos im Internet erhältlich sind.

Frage beantwortet???

Gruß
Falke

  1. Du hast schonmal gehört, dass es verboten ist, Kinofilme
    kostenlos downzuladen!

Nö. Es ist verboten, Filme, die unter dem Urheberrecht stehen, ohne Erlaubnis des Rechteinhabers zu vervielfältigen. Das ist nicht das gleiche.

Grüße,
Sebastian

  1. Du hast schonmal gehört, dass es verboten ist, Kinofilme
    kostenlos downzuladen!

Nö. Es ist verboten, Filme, die unter dem Urheberrecht stehen,
ohne Erlaubnis des Rechteinhabers zu vervielfältigen. Das ist
nicht das gleiche.

Und zu verbreiten! Wenn schön unbedingt korrigieren, dann wenigstens auch noch weiter!

Mein „5)“ schließt deine „Ergänzung“ weder aus noch definiert sie es im Detail. Daher so korrekt. Des Weiteren macht es keinen Sinn, einen 5-jährigen das Urheberrecht zu erläutern. Daher lieber auf die einfache Weise! Außerdem zeigt mir einen Film auf dieser Website, die nicht unter das Urheberrecht fällt.

Gruß
Falke

  1. Du hast schonmal gehört, dass es verboten ist, Kinofilme
    kostenlos downzuladen!

Nö. Es ist verboten, Filme, die unter dem Urheberrecht stehen,
ohne Erlaubnis des Rechteinhabers zu vervielfältigen. Das ist
nicht das gleiche.

Und zu verbreiten! Wenn schön unbedingt korrigieren, dann
wenigstens auch noch weiter!

Aber der Verbreitung macht sich derjenige, der einen auf einer Website eingebundenen Film online ansieht, ja sicherlich nicht schuldig. Es käme eher die unerlaubte Vervielfältigung in Betracht.

Mein „5)“ schließt deine „Ergänzung“ weder aus noch definiert
sie es im Detail. Daher so korrekt.

Nein, nicht korrekt, da zu pauschal. Dein 5) schließt viele legale Sachverhalte mit ein.

Des Weiteren macht es
keinen Sinn, einen 5-jährigen das Urheberrecht zu erläutern.

Wer genau ist jetzt 5, der Urposter als internetpostendes Wunderkind, ich als derjenige, der schon als 5jähriger differenziertere Aussagen treffen kann als du, oder outest du dich selbst?

Daher lieber auf die einfache Weise! Außerdem zeigt mir einen
Film auf dieser Website, die nicht unter das Urheberrecht
fällt.

Also einerseits browse ich sie jetzt dafür nicht durch, und andererseits ist die eigentliche Frage, ob der Filmbetrachter den Film beim bloßen Betrachten ohne dauerhaftes Speichern „vervielfältigt“ im Sinne des Urheberrechts.

Daran hängt nämlich u.U., ob er illegal handelt. Wenn ich z.B. in eine unerlaubte Kinovorführung eines Films gehe, handle ich meines Erachtens nicht illegal, sondern nur der Vorführer.

Allerdings bin ich auch kein Fachmann auf dem Gebiet…

Grüße,
Sebastian

Aber der Verbreitung macht sich derjenige, der einen auf einer
Website eingebundenen Film online ansieht, ja sicherlich nicht
schuldig. Es käme eher die unerlaubte Vervielfältigung in Betracht.

Der Download läuft aber als Torrent mit gleichzeitiger Verbreitung.

Nein, nicht korrekt, da zu pauschal. Dein 5) schließt viele
legale Sachverhalte mit ein.

Mit viel Mühe kann man sicherlich ein paar theoretische legale Sachverhalte konstruieren. Dafür habe ich allerdings kein Bock - insbesondere nicht bei einer solch offensichtlichen illegaler Website wie dieser! Du kannst aber gerne weitere theoretische Konstrukte anderer Websites aufstellen.

Also einerseits browse ich sie jetzt dafür nicht durch, und
andererseits ist die eigentliche Frage, ob der Filmbetrachter
den Film beim bloßen Betrachten ohne dauerhaftes Speichern
„vervielfältigt“ im Sinne des Urheberrechts.

Völlig falsch! Wenn du schon mitredet, solltest du
a) die Frage lesen
b) die Headline lesen

Hier geht es nicht um „irgendeine Website“ oder um das Sehen von Filmen, sondern um

  1. die Website „movie2k.com“ (Zitat „ist movie2k.com legal?“
  2. das Download von Filmen.

Gruß
Falke

Aber der Verbreitung macht sich derjenige, der einen auf einer
Website eingebundenen Film online ansieht, ja sicherlich nicht
schuldig. Es käme eher die unerlaubte Vervielfältigung in Betracht.

Der Download läuft aber als Torrent mit gleichzeitiger
Verbreitung.

Für mich sah es jetzt so aus, als könnte man bei movie2k die Filme „streaming“, also im Webbrowser anschauen, was sicherlich nicht über torrents läuft.

Nein, nicht korrekt, da zu pauschal. Dein 5) schließt viele
legale Sachverhalte mit ein.

Mit viel Mühe kann man sicherlich ein paar theoretische legale
Sachverhalte konstruieren.

Da braucht man doch nicht lange suchen - auf youtube kann ich z.B. tausende Filme legal herunterladen oder betrachten. Es gibt auch Filme in Spielfilmlänge, bei denen das der Fall ist.

Dafür habe ich allerdings kein Bock

  • insbesondere nicht bei einer solch offensichtlichen
    illegaler Website wie dieser!

Das Insnetzstellen aktueller Kinofilme wird in der Regel illegal sein. Die wie ich finde eigentlich interessante Frage bezieht sich ja auf das Anschauen der Filme, also ob der Konsument legal oder illegal handelt…

Also einerseits browse ich sie jetzt dafür nicht durch, und
andererseits ist die eigentliche Frage, ob der Filmbetrachter
den Film beim bloßen Betrachten ohne dauerhaftes Speichern
„vervielfältigt“ im Sinne des Urheberrechts.

  1. die Website „movie2k.com“ (Zitat „ist movie2k.com legal?“
  2. das Download von Filmen.

Auf movie2k kann ich Filme anschauen, OHNE sie herunterzuladen. Und der Urposter hat sinngemäß gefragt, ob er beim Gebrauch dieser Seite „in Schwierigkeiten kommen“ kann. Von Downloaden hat er nichts gesagt, und das Streamen scheint die „näherliegende“ Verwendung der Website zu sein. Der Klick auf „direkter Download“ bringt einen z.B. auf usenext und nicht auf einen torrent o.ä. Die anderen beiden Links führen direkt zu webbasierten Playern auf Drittwebseiten.

Grüße,
Sebastian

Hallo,

da aber auch beim Streamen eine Kopie des Filmes auf dem eigenen Rechner zwischengespeichert wird, wäre ich da nicht so optimistisch mit der Legalität.

Das DivX-Plugin ermöglicht die Speicherung von komplett „heruntergeladenen“ Streams, das geht technisch wohl erkennbar nur, wenn der gesamte Film schon auf der eigenen Festplatte liegt.

VG
EK