Habe ne Frage.Wenn jemand seine Schwester (17,5 Jahre und kommt jetzt im august in die Lehre)bei mir aufnehme,müsste dann die Mutter für Sie Unterhalt bezahlen?Die Eltern sind geschieden und der Vater ist todkrank von dem kann man nichts erwarten.Die Mutter ist auf Entziehungskur und bekommt von der Rentenkasse ein Übergangsgeld von 750 Euro.Sie hat keinerlei weitere Kosten,keine Miete usw. und Sie muss sich dort nicht selber verpflegen.Die Schwester hat zusätzlich noch eine starke Milchallergie,sodass man mehr für Ihr Essen einrechnen muss.
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Hallo,
mit einem Einkommen von 750 € liegt die Mutter unter dem Selbsbehalt.
bitte beim Sozialamt wg Unterstützung nachfragen.
Grüße
miamei