Ist Nachforschung nach Erben Pflicht der Behörden?

Hallo Community,

mein Vater ist Belgier und wohnt auch schon immer in Belgien. Ich kenne ihn nicht persönlich. Er hat meine Mutter damals während der Schwangerschaft verlassen, mich jedoch nach meiner Geburt als Sohn anerkannt. Ich müsste also in seinen Unterlagen als „sein Sohn“ auch rechtlich vermerkt sein.

Was mich interessiert und was mir bisher niemand beantworten konnte:
Was passiert, wenn mein Vater stirbt? Besteht hier für die ausländischen und inländischen Behörden die „Pflicht“, mich ausfindig zu machen, um z.B. das Erbe zu regeln?

Danke!

Hallo,

mein Vater ist Belgier und wohnt auch schon immer in Belgien.
mich jedoch nach meiner
Geburt als Sohn anerkannt.
Was passiert, wenn mein Vater stirbt? Besteht hier für die
ausländischen und inländischen Behörden die „Pflicht“, mich
ausfindig zu machen, um z.B. das Erbe zu regeln?

Die Erbfolge und Erbschaft dürfte sich zunächst nach belgischem Recht richten, dortige Regelungen zum internationalen Recht im Erbfall kämen zur Anwendung. Aus diesem Rechtskreis habe ich leider keine Kenntnisse.

Viel Erfolg
Gruß
cosis