Mein minderjähriger Sohn ist Erbe nach gesetzlicher Erbfolge. Für den Nachlass wurde das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet. Haben noch 3 Wochen Zeit zum Ausschlagen, wenn das Familiengericht noch zeitig in die Gänge kommt. Nun möchte ich wissen, was der Nachlass ist. Habe ich ein Anrecht auf Auskunft vom Nachlassinsolvenzverwalter? Was steht mir an Auskunft zu? Was muß ich beachten? Könnte ich einen anderen Verwalter beauftragen, wenn wir das Erbe nicht ausschlagen?
hallo,
mein beileid !
zum nachlass zählt alles vererbbare,also : geld, immobilie
acker,auto,bilder ,hausrat und natürlich auch die schulden des verstorbenen,
der nachlassverwalter muß sagen was der verstorbene hinterlassen hat,
damit sie zeit haben um vielleicht das erbe auszuschlagen falls es nur schulden sind,
viel kraft
Vom Nachlassverwalter erhalten sie keine Auskunft. Bitte ans Familiengericht wenden-eventuell
können die ihnen weiterhelfen.
Bei Annahme des Erben haftet der
Erbe auch für Schulden des Erblassers.
Nachlass ist die Gesamtheit des aktiven und passiven Vermögens eines Verstorbenen .
Eine Nachlassverwaltung;
Ist der Nachlass unübersichtlich oder fühlt sich der Erbe mit der Abwicklung überfordert, sollte die Anordnung der Nachlassverwaltung erwogen werden. Der Erbe kann dann zwar in Bezug auf den Nachlass nichts mehr bestimmen, haftet aber auch nicht mehr mit dem eigenen Vermögen für die Verbindlichkeiten.
Nachlassinsolvenz
Ist sicher, dass der Nachlass überschuldet ist, kann ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragt werden. Die Nachlassinsolvenz ist nichts anderes als ein Insolvenzverfahren über den Nachlass. Die Gläubiger werden aus dem Nachlass gleichmäßig, aber meist nicht vollständig befriedigt. Der Erbe haftet nicht mit seinem eigenen Vermögen für die Nachlassschulden.
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