Hallo,
Mieter M beendet sein Mietverhältnis mit Vermieter V zum 30.4.2014. Ende Dezember 2015 erhält M die Nebenkostenabrechnung für 2014. Diese Abrechnung ist offensichtlich falsch (NK wurden für das gesamte Jahr 2014 berechnet, nicht bis zum Ende des Mietverhältnis).
M bittet um Korrektur der NK-Abrechnung.
Frage:
Lauf BGB §556, Absatz 3, Satz 2 muss die NK-Abrechnung bis Dezember 2015 mitgeteilt sein (das ist geschehen). Aber muss sie zu diesem Zeitpunkt auch korrekt sein (das ist nicht der Fall)? Darf V im Laufe des Jahres 2016 eine korrigierte Abrechnung versenden, oder ist die Frist vorbei und sind damit eventuelle Forderungen von V an M verfallen?
Vielen Dank,
Bombadil