Hallo,
mal angenommen eine Frau lebt von ihrem Mann getrennt.
Diese Frau hat noch ein 14 Jähriges Kind und verdient Netto ca. 1500 Euro plus 150 Euro Kindergeld.
Der noch Ehemann ist arbeitsfaul hat ein großes Alkoholproblem und Schulden bedingt durch einen Unfall unter starkem Alkoholeinfluss.
Weiter angenommen der Ehemann erhält vom Arbeitsamt Unterhaltsgeld und die Frau hat nun ein Schreiben des Arbeitsamtes erhalten für den Unterhalt des Mannes aufzukommen.
Ist die noch Ehefrau nun verpflichtet für den Unterhalt des noch Ehemannes aufzukommen und gibt es da eventuell eine Tabelle, in welcher Höhe sie Unterhaltspflichtig wäre?
Ist die noch Ehefrau verpflichtet für die Schulden ihres noch Ehemannes aufzukommen?
Hallo
Ist die noch Ehefrau verpflichtet für die Schulden ihres noch
Ehemannes aufzukommen?
natürlich, wer denn sonst
, aber nur wenn sie mit unterschrieben hat.
Hallo,
mal angenommen eine Frau lebt von ihrem Mann getrennt.
Diese Frau hat noch ein 14 Jähriges Kind und verdient Netto
ca. 1500 Euro plus 150 Euro Kindergeld.
Der noch Ehemann ist arbeitsfaul hat ein großes Alkoholproblem
und Schulden bedingt durch einen Unfall unter starkem
Alkoholeinfluss.
Weiter angenommen der Ehemann erhält vom Arbeitsamt
Unterhaltsgeld und die Frau hat nun ein Schreiben des
Arbeitsamtes erhalten für den Unterhalt des Mannes
aufzukommen.
Dann wurde sie wohl erst mal zur Auskunft über ihre Einkünfte aufgefordert.
Wenn sie für das Kind keinen Unterhalt bekommt, ist sie erst mal dem Kind gegenüber zu Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle verpflichtet.
Ihr Selbstbehalt gegenüber dem Ehemann beträgt 1.000 Euro, nachdem sie den Kindesunterhalt bezahlt hat. Alles was zwischen dem Einkommen abzüglich Kindesunterhalt und ihrem Selbstbehalt liegt, wird sie wohl für den Ehegattenunterhalt ausgeben müssen.
Sie kann klären lassen, inwieweit der Ehemann durch seine Verhalten bzw. seine (evtl.) Suchtkrankheit seinen Unterhaltsanspruch verwirkt hat.
Ist die noch Ehefrau nun verpflichtet für den Unterhalt des
noch Ehemannes aufzukommen und gibt es da eventuell eine
Tabelle, in welcher Höhe sie Unterhaltspflichtig wäre?
Ja, das ist die Düsseldorfer Tabelle.
Ist die noch Ehefrau verpflichtet für die Schulden ihres noch
Ehemannes aufzukommen?
Das kommt darauf an, ob es wirklich nur seine Schulden oder aber gemeinsame Schulden im Rahmen der Haushaltsführung sind.
Gruß
Ingrid