Ist Noten ausgleichen möglich?

Hallo,
kann man Mathe 5 Englisch 5 mit einer 2 in Wahlpflichtfach ausgleichen um nicht sitzen zu bleiben? Deutsch ist 3. Wir sind in Rheinland Pfalz, Realschule plus 8.Klasse.

Lg
Isabel

Grundsätzlich gilt die Schulordnung von RP, §65.

Die Frage ist, welcher Schulabschluss beabsichtigt wird:

Berufsreife („Hauptschulabschluss“).

Hier ist das kein Problem, weil zwei Fächer mit ner 5 auch ohne Ausgleich OK sind, sofern es sich nicht um Mathe und Deutsch (gleichzeitig) handelt.

Qualifizierter Sekundarabschlusses I („Realschulabschluss“)

Das sieht nicht gut aus :frowning:

Zwei mal 5 müssen ausgeglichen werden, die in Deutsch/Englisch/Mathe können nur mit Deutsch/Englisch/Mathe/Wahlpflichfach ausgeglichen werden.

In deinem Fall kann die eine 5 mit der 2 im Wahlpflichtfach ausgeglichen werden. Für die andere 5 bräuchte es ne weitere 2, oder zwei Fächer mit ner 3 in der Gruppe, die eine 3 in Deutsch reicht nicht. Weil der Ausgleich innerhalb dieser Fächergruppe erfolgen muss, hilft auch keine 3 in nem anderen Fach. Es hätte ne 2 in Deutsch sein müssen…

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Moin
da würde ich #sweber einmal um genaues Hinsehen bitten, §65 liest sich für mich noch nicht nach Aussschluss der Versetzung.
Zum einen ist die 8. Klasse (und bei Versetzung eben die 9.Klasse auch) der Realschule (auch plus) noch keine Abschlussklasse.
Vielleicht gibt es auch in dem Bereich Wahlfächer Fremdsprache (unwahrscheinlich), Naturwissenschaften, Informatik noch eine weitere 3 irgendwo zu finden.
Ich lese das dann so, dass vielleicht noch etwas „drin“ ist. Sonst hmm.

Hier aus der Schulordnung RP der
§ 65
Versetzung in der Realschule plus
(1) Die Schülerinnen und Schüler steigen unbe-
schadet der Regelungen in Absatz 4 und in § 20
Abs. 6 zu Beginn eines neuen Schuljahres in die
nächste Klassenstufe auf, sofern keine abschluss-
bezogenen Klassen gebildet werden. § 67 Abs. 3
und 4 gilt entsprechend.
(2) In abschlussbezogenen Klassen des Bildungs-
gangs zur Erlangung der Berufsreife steigen
die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich im
Klassenverband auf. Sie werden versetzt, wenn die
folgenden Bedingungen vorliegen:
1. Grundsätzlich müssen in allen Fächern min-
destens ausreichende Leistungen vorliegen.
Unterschreitungen in bis zu drei Fächern sind
zulässig. Bei Unterschreitungen in drei Fächern
muss ein Fach ausgeglichen werden.
2. Liegt eine Unterschreitung sowohl in Deutsch
als auch in Mathematik vor, so muss eines die-
ser Fächer ausgeglichen werden. Der Ausgleich
kann nur durch Noten der ersten Fremdsprache
und des Wahlpflichtfachs erfolgen.
3. Für den Ausgleich gilt: Die Note „mangelhaft“
kann durch die Note „sehr gut“, „gut“ oder zwei
Noten „befriedigend“, die Note „ungenügend“
durch die Note „sehr gut“ oder zwei Noten
„gut“ ausgeglichen werden. Zum Ausgleich
können die Noten der Pflichtfächer, der Wahl-
pflichtfächer und der Wahlfächer Fremdspra-
chen, Naturwissenschaften und Informatik
sowie mit Genehmigung der Schulbehörde
die Noten weiterer Wahlfächer herangezogen
werden. Wird eine Schülerin oder ein Schüler in
mehr als einem Wahlpflichtfach unterrichtet,
ist für den Notenausgleich eine gemeinsame
Note zu bilden.

Ansonsten sind doch die Lehrer/innen, besonders die/der Klassenlehrer/in die Ansprechpartner für diese Frage und jetzt der allerspäteste Zeitpunkt für eine Kommunikation Eltern-Lehrkräfte, würde ich meinen.

Denn außerdem gibt es noch den
§ 68
Versetzung aufgrund einer Nachprüfung
(1) Wird eine Schülerin oder ein Schüler der
Klassenstufen 6 bis 9 der Realschule plus oder
des Gymnasiums oder der Klassenstufe 9 der
Integrierten Gesamtschule nicht versetzt, so kann
eine Nachprüfung in einem unter „ausreichend“
liegenden Fach durchgeführt werden, wenn die
Verbesserung bereits um eine Notenstufe in
diesem Fach zur Versetzung führen würde. In
besonderen Fällen (§ 71) kann unter den Voraus-
setzungen des Satzes 1 eine Nachprüfung in zwei
Fächern durchgeführt werden.

Grüße

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Hi!

Hmnja, das kommt jetzt sehr auf die Schule an. Es gibt Schulen, da werden die Schüler bereits nach der 6. Stufe in Klassen mit unterschiedlichem Abschlussziel gesteckt. Die 7a geht dann Richtung Realschulabschluss, und die 7b in Richtung Hauptschulabschluss, Schüler können bzw. müssen dann auch schonmal wechseln.
Ich kenne das Konzept Realschule Plus aber nicht so genau.

Ansonsten sagt Absatz (1) dann ja, dass die Noten völlig egal sind, wenn die Klasse nicht abschlussbezogen ist… Verrückt…

Absatz (3) Satz 2 ist eine Sonderregelung für Deutsch/Mathe/1. Fremdsprache, und da steht auch, dass in diesem Fall, eine gemeinsame Note für alle Wahlpflichtfächter gebildet werden MUSS. Ich glaube nicht, dass man diese Note dann zum Ausgleich von zwei Fächern mit 5 nutzen kann. Ein hier nicht erwähntes, zweites Wahlpflichtfach mit Note 2 hilft dann nicht.

Du hast aber recht, Nachprüfung ist auch noch möglich.

Und ja, das sollte man mit den Lehrern besprechen. (Gibt’s heute eigentlich noch blaue Briefe, oder geht das in Whatsapp unter?)

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Hallo Isabel,

was spricht dagegen, sich mit der Frage direkt an die Klassenlehrkraft zu wenden? Die muss auf jeden Fall Bescheid wissen.

Gruß
Christa

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(Gibt’s heute eigentlich noch blaue Briefe, oder geht das in Whatsapp unter?)

In NRW verschicken wir selbstverständlich weiterhin Blaue Briefe. Diese Warnungen sind sogar in gewissem Rahmen notwendige Ankündigungen für eine Nichtversetzung.