angenommen in einem Mietvertrag wäre angegeben das der Mieter für 50% der öffentlichen Grundstückslasten aufkommen müsse. Würde dies auch das Oberflächenwasser oder nur die Grundsteuer betreffen?
Oder mit anderen Worten; Handelt es sich bei den Kosten für das Oberflächenwasser um öffentliche Grundstückslasten?
Oberflächenwasser = Regenwasserabgabe der Gemeinde ?
Die ist grundsätzlich auf Mieter umlegbar, es muss nur im Vertrag vereinbart werden.
Entweder mittels einer eigenen Liste, was umgelegt werden soll oder mit Verweis auf das Gesetz. Dann gilt die lange Liste mit den 23 (?) Posten, die grundsätzlich umlegbar sind.
Unter „Grundstückslast“ ist nur die Grundsteuer gemeint.
Regenwasserabgabe ist nicht direkt an das Grundstück gekoppelt, denn wer nichts einleitet, zahlt nichts ! Es ist also an die versiegelten Flächen gebunden, von denen Regen ins öffentliche Siel einläuft.
Ja, man kann - in der entsprechenden Satzung der Gemeinde, auf deren Gemarkung das Grundstück liegt: Wenn Kanalanschlussgebühren und Gebühren für die Einleitung von Oberflächenwasser in das öffentliche Kanalnetz durch die Gemeinde kraft Satzung erhoben werden, sind es öffentliche Grundstückslasten.
Es gibt auch andere Modelle, wenn die Gemeinde diese hoheitlichen Aufgaben einer pro forma unternehmerisch tätigen Trägergesellschaft überlassen hat. Dann sind die Entgelte, die diese Kanal- und Abwassergesellschaft für den Anschluss verlangt, keine öffentlichen Lasten.