Hallo,
angenommen in einem Mietvertrag wäre angegeben das der Mieter für 50% der öffentlichen Grundstückslasten aufkommen müsse. Würde dies auch das Oberflächenwasser oder nur die Grundsteuer betreffen?
Oder mit anderen Worten; Handelt es sich bei den Kosten für das Oberflächenwasser um öffentliche Grundstückslasten?
Gruß
Darius