Wie wäre es wenn jemand einen studenten bezahlt um plakate anzubringen mit müllübersäten Straßengräben und dem schriftzug darunter „Mc Don ist einfach gut…“
Grüße
Wie wäre es wenn jemand einen studenten bezahlt um plakate anzubringen mit müllübersäten Straßengräben und dem schriftzug darunter „Mc Don ist einfach gut…“
Grüße
Wie wäre es wenn jemand einen studenten bezahlt um plakate
anzubringen mit müllübersäten Straßengräben und dem schriftzug
darunter „Mc Don ist einfach gut…“
Das wäre lustig. Man könnte dann ein Ratespiel veranstalten, warum der Plakateur zu feige ist, gleich ‚McDonald’s‘ zu schreiben. Wenn er das aber schriebe, hätte der Hamburgerbrater diverse Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Ob der damit erfolgreich wäre, wäre u. a. von der genauen Ausgestaltung des Plakats abhängig.
Als in einem entfernt vergleichbaren Fall ein Magazin auf einem Plakat ein Kruzifix mit einem Werbeslogan der deutschen Weißblechindustrie kombiniert hat (Ich war eine Dose), hat der Industrieverband wegen „Beschimpfung eines religiösen Bekenntnisses“ geklagt. McDonald’s hat sicher auch sehr phantasievolle Anwälte…
Gruß
Viel Phantasie braucht man nicht. Negativwerbung kann einen rechtwidrigen Eingriff in den Gewerbebetrieb darstellen, wie diese Fallgruppen zeigen: