Ist PC-Spionage eine erschlichene Dienstleistung?

Hallo,

dass PCs ausspioniert werden ist vermtl. unstrittig.

Ich habe eben im DLF einen interessanten Beitrag dazu gehört.

Also die Bundesregierung bzw. Verfassungsschutz, Polizei und wer auch immer, aber die arbeiten ja im Auftrag der zuerst genannten, möchten Zugriffsrecht auf PCs haben um mit Viren, Trojaner usw. die zu überprüfen. Na gut, einen Wunsch darf ja jeder haben.

Dann wurde argumentiert, dass dies von einem Gericht als analog zu einer Hausdurchsuchung gesehen wurde, damit illegal. Sehe ich auch so.

Deshalb muss eine Gesetzesänderung her, damit das doch klappt.

Aber es stellte sich mir eine ganz andere Frage.

Ich bin kein Jurist, wenn ich also nicht ganz den richtigen Terminus treffe, sorry.

Mensch X hat einen Internettarif, der abhängig ist von der Menge der übertragenen Daten. Wenn jetzt z.B. die Polizei diesen PC überwacht geht es wohl kaum ohne Daten zu übertragen.

Mensch X muss also für diese Datenübertragung zahlen.

Ist das nicht eine „Erschleichung einer Dienstleistung“? Ich glaube so heißt das.

Danke für Aufklärung.

Gruß Volker

Ist das nicht eine „Erschleichung einer Dienstleistung“? Ich
glaube so heißt das.

Das was du meinst, heißt „Erschleichen von Leistungen“ - also ohne das „Dienst“ :wink:

Aber das würde mich auch interessieren…!

Viele Grüße
Martin

Ist das nicht eine „Erschleichung einer Dienstleistung“? Ich
glaube so heißt das.

wenn nach erfolgter Hausdurchsuchung, evtl. U-haft und was weiss ich noch für unerquickliche Sachen, den Staat zumindest wegen 2,50€s zu erstattender Providerkosten verklagen könnte…

Leute, Leute, eure Probleme möchte ich mal haben :wink:

Das was du meinst, heißt „Erschleichen von Leistungen“ - also
ohne das „Dienst“ :wink:

Aber das würde mich auch interessieren…!

Viele Grüße
Martin

LG
Der Kater

Hi Volker,

du hast glaube ich den falschen „Abzapfpunkt“…
Solche Überwachungf wird wohl nicht an der Leitung beim Anwender stattfinden weil es zu umständlich ist.
Ich z.B. würde die Provider verpflichten, mir Zugang zu deren „Weiterleitungsrechnern“ zu gestatten.
Ich brauche somit nicht unendlich viele „Zapfanlagen“ einzurichten, sondern nur bei den jeweiligen Providern.

Durch dieses Verfahren werden die Daten erst „hinter“ dem „Zähler“ abgegriffen.
Damit kann ich schonmal alle ein und ausgehenden Daten kontrollieren.

Muss ich direkt an den PC des Anwenders so, werden dabei kaum Datenmengen anfallen.
Ich brauch dazu ja zunächst nur ein index der Dateien und Programme.
Schönen Gruß an eine bestimmte Datenerstellungsfirma aus den USA.
Die Kontrollen laufen schon teilweise mit den Updates. Demnächst soll es ja nur interessanter werden. (hierzu Board Vista ansehen)

Erst wenn verdächtige Dateien auftauchen, muss ich die Dateie komplett „sehen“ und verursache einen hohen upload-traffic.
Bei der Volumennutzung ist in der Regel die Downloadmenge maßgebend für die Gebühr.

Die neue Gesetzeslage soll ja eigentlich mehr dazu dienen, illegalen bzw. „gefährlichen“ Datenverkehr zu überwachen. Dazu werden die Daten vom Rechner ja nicht gebraucht.

Gruß
BJ

Hallo Martin,

Das was du meinst, heißt „Erschleichen von Leistungen“ - also
ohne das „Dienst“ :wink:

Liebe Juristen, bitte Nachsicht, mir ist eine Gesetzesänderung im Hinterkopf, die folgendes beinhaltet:

wenn Du Dich mit einem anderen verabredest, dass z.B. zweimaliges Klingeln des Telefons heißt, das Essen ist fertig. Weil natürlich das Telefon häufiger zweimal klingelt vereinbarst Du einen Code mit dem Anderen.

Du kannst also letzlich eine Nachricht senden, ohne dafür zu bezahlen.
Also hast Du eine Dienstleistung wahrgenommen, die nicht bezahlt wurde.

Also, meiner Meinung nach, würde auch die Ausräumung der Analogie zur Hausdurchsuchung, immer noch dazu führen, dass der Staat (die entsprechende Behörde) sich strafbar macht.

Warum ist es denn verboten, dass ungefragt Fax, Handys zugemüllt werden?

Abstellen können wir´s wohl nicht, aber der Hintergrund ist doch, dass der Empfänger Faxpapier/Zeit/Geld investieren muss.

Das ist beim PC nicht anders, weil jeder Zugriff die Geschwindigkeit des Mensch X bremst und damit zusätzliche Kosten erzeugt werden.

Ist meine Frage etwas klarer?

Gruß und Dank für Deine Antwort.

Volker

Hallo Mickesch,

wenn nach erfolgter Hausdurchsuchung, evtl. U-haft und was
weiss ich noch für unerquickliche Sachen, den Staat zumindest
wegen 2,50€s zu erstattender Providerkosten verklagen
könnte…

Dass Mensch X keinen Erfolg haben wird, ist klar, der Streitwert ist zu gering, Beweise/Indizien geheim, also Null Chance.

Leute, Leute, eure Probleme möchte ich mal haben :wink:

keine Angst, ich habe auch genug Probleme. Aber ist es nicht immer mal spannend etwas neues zu erfahren?

Ein schönes WE
Volker

Hi Volker,

das erinnert mich an die Praxis, wenn jemand erst durch ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Gutachten schuldig gesprochen werden kann, muss der Verurteilte dann ausser der Strafe auch noch die Kosten des Gutachtens bezahlen.

Nur die dümmsten Kälber wählen sich ihre Metzger selber…

Meint WB

Hallo,

du hast glaube ich den falschen „Abzapfpunkt“…

Nee, Du hast den falschen. Es geht nicht um die Überwachung eines Netzwerkverkehrs, sondern um die Ferndurchsuchung eines Rechners.

Muss ich direkt an den PC des Anwenders so, werden dabei kaum
Datenmengen anfallen.

Schonmal eine Mail mit Foto verschickt? Kaum Datenmengen? Keine Beeinträchtigung?

Ich brauch dazu ja zunächst nur ein index der Dateien und
Programme.

Wie kommt denn der Trojaner auf den zu durchsuchenden PC?

Schönen Gruß an eine bestimmte Datenerstellungsfirma aus den
USA.
Die Kontrollen laufen schon teilweise mit den Updates.
Demnächst soll es ja nur interessanter werden. (hierzu Board
Vista ansehen)

Nett. Nur leider völlig o.T.

Erst wenn verdächtige Dateien auftauchen, muss ich die Dateie
komplett „sehen“ und verursache einen hohen upload-traffic.

Aha. Und wie siehst Du einem Foto mit Namen ‚Sabine‘ an, ob es verdächtig ist?

Bei der Volumennutzung ist in der Regel die Downloadmenge
maßgebend für die Gebühr.

So? Wäre mir neu. Abgesehen davon, dass imho der GESAMTE Datenverkehr zählt und die Behinderung des Datenverkehrs bei CallByCall die Surfzeit verlängert und dadurch Kosten verursachen könnte, kann die Durchsuchung doch wohl kaum davon abhängig gemacht werden, ob der Verdächtige eine Flatrate hat oder nicht.

Die neue Gesetzeslage soll ja eigentlich mehr dazu dienen,
illegalen bzw. „gefährlichen“ Datenverkehr zu überwachen. Dazu
werden die Daten vom Rechner ja nicht gebraucht.

Du bist im völlig falschen Märchen.
Gruß
loderunner

Hallo,

Dass Mensch X keinen Erfolg haben wird, ist klar, der
Streitwert ist zu gering, Beweise/Indizien geheim, also Null
Chance.

Grad ist ein Fall durch die Presse gegangen, bei dem es um 10Cent ging. Der Kläger hat sogar gewonnen.
Und das ist auch richtig so.
Gruß
loderunner

Hallo,

wenn nach erfolgter Hausdurchsuchung, evtl. U-haft und was
weiss ich noch für unerquickliche Sachen, den Staat zumindest
wegen 2,50€s zu erstattender Providerkosten verklagen
könnte…

schon mal überlegt, dass auch der zahlt, der unschuldig ist? Und dass er das nichtmal merkt, weil er ja keinerlei Nachricht diesbezüglich bekommt?

Ich finde, Du gehst recht locker mit Grundsätzlichem um.
Gruß
loderunner

Hallo!

das erinnert mich an die Praxis, wenn jemand erst durch ein
vom Gericht in Auftrag gegebenes Gutachten schuldig gesprochen
werden kann, muss der Verurteilte dann ausser der Strafe auch
noch die Kosten des Gutachtens bezahlen.

Das mag an dem Grundsatz liegen, dass derjenige, der sich erwiesenermaßen nicht rechtstreu verhalten und den ganzen Aufwand angezettelt hat dafür auch gefälligst die Kosten zu übernehmen hat, § 465 StPO.
Ganz nebenbei: Es steht ja jedem Angeklagten frei, das Gutachten zu vermeiden, indem er zum Beispiel einfach ein Geständnis ablegt. Das wird sich auch am Ende für die Strafzumessung günstig aus und alle haben was davon. Dann stellt sich natürlich die Frage ob man auf das Gutachten wirklich verzichten kann…es ist ja auch nicht jedes Geständnis von vornherein als wahr anzusehen.

Gruß,

Florian.

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Hallo loderunner,

da stimme ich Dir zu.
Es wird schwer sein die genauen Kosten zu ermitteln, die verursacht wurden.

Gruß Volker

Danke an Alle, aber gerne noch weitere Meinungen
Hallo,

erstmal vielen Dank an Euch, es scheint ja ein umstrittenes Thema zu sein.

Aber der Kern meiner Frage tritt für mich noch nicht deutlich genug hervor.

Also, macht sich der Staat (oder die entsprechende Behörde) strafbar, wenn PCs ausspioniert werden? Nicht unter dem Aspekt der Hausdurchsuchung sondern nur unter dem Aspekt, dass Mensch X einfach zahlen muss, weil auf seinen PC zugegriffen wird.

Noch einen schönen Sonntag

Gruß Volker

Hallo,
ianal, aber der Staat kann sich nicht strafbar machen. Alles, was passieren könnte, ist, dass er einem Geschädigten Schadenersatz leisten muss. Allerdings nur dem, der unschuldig ist.
Gruß
loderunner

Hallo,

ianal, aber der Staat kann sich nicht strafbar machen.

Tja, das ist das Unwissen eines Nichtjuristen.

was passieren könnte, ist, dass er einem Geschädigten
Schadenersatz leisten muss. Allerdings nur dem, der unschuldig

Dh. also, dass die BRD dem Mensch X die Kosten erstatten muss, die durch die Spionage entstanden sind?

Danke und Gruß
Volker

Hallo!

ianal, aber der Staat kann sich nicht strafbar machen.

Tja, das ist das Unwissen eines Nichtjuristen.

Der Staat kann sich ebenso wenig strafbar machen wie es eine Behörde kann. Das bleibt den dahinter stehenden Menschen vorbehalten. Insofern war die Bemerkung vollkommen richtig. Auch Nichtjuristen können durchaus im Recht sein…

Gruß,

Florian.

Hallo Florian,

ianal, aber der Staat kann sich nicht strafbar machen.

Tja, das ist das Unwissen eines Nichtjuristen.

Ich denke hier habe ich „falsche Lorbeeren“ geerntet. Die erste Zeile stammt nicht von mir und ich habe nur geantwortet. Oder habe ich einen Zusammenhang übersehen?

Gruß Volker